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Sachverhalt: Die
Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 8. Juli 2003 die Durchführung
der Baulandumlegung angeordnet und den Magistrat als Umlegungsstelle
eingesetzt. Am 20.
April 2004 hat die Umlegungsstelle den Umlegungsbeschluss für das Gebiet
gefasst, der am 29. April 2004 mit Hinweisen auf die rechtliche Bedeutung des
Beschlusses bekannt gemacht wurde. Nach
eingehenden Verhandlungen konnte Einigung mit der Mehrheit der Beteiligten
erreicht werden. Der
Umlegungsplan wurde unter Berücksichtigung des derzeitigen Verhandlungsstandes
erstellt und kann nunmehr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes beschlossen
werden. Alle
Beteiligten erhalten einen sie betreffenden Auszug aus dem Umlegungsplan. Gegen
diesen haben sie die Möglichkeit, soweit sie nicht bereits vorzeitig eine
Anerkennung ausgesprochen und auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet
haben, Widerspruch zu erheben. Über Widersprüche ist sodann nochmals zu
verhandeln, und soweit keine Einigung erzielt wird, ein Widerspruchsbescheid zu
erlassen. Gegen diesen Widerspruchsbescheid ist der Antrag auf gerichtlichen
Entscheid zulässig. Über diesen Antrag entscheidet sodann die Kammer für
Baulandsachen am zuständigen Landgericht. Im Zuge
des Verfahrens entstehen bei der Zuteilung der Grundstücke Mehr- bzw.
Minderzuteilungen, die entschädigungspflichtig sind. Anbei wird
die Einwurfs- und Zuteilungsberechnung vorgelegt.
Soweit die Einzelbeträge 50.000 €
übersteigen, werden die Ausgleichsleistungen zur Beschlussfassung empfohlen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Ausgleichsleistungen
im Rahmen der Baulandumlegung „An den Rennweisen“ für Mehrzuteilung bei Ordnungsnummer 16 C 52.536,87
€ Minderzuteilung bei Ordnungsnummer 14 64.315,75
€ Ordnungsnummer
22 82.680,00 € Ordnungsnummer
25 67.177,50 € Ordnungsnummer
28 63.646,38 € zu. Die Ausgleichsbeträge sind bei Erträge 162.379,14
€ bei Aufwendungen 591.953,90€ im Haushalt 2007 einzustellen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Es ist geplant, die Haushaltsmittel bei
Produkt: 62.2.1.01A, Konto 050011 und 050012 im Produkthaushalt
bereitzustellen. 04.09.2006 Mo |
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