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Sachverhalt: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 1990
soll dafür Sorge getragen werden, dass die Bahnflächen zwischen dem Bahnhof
Ober-Roden und dem Bahnübergang Dieburger Straße westlich der Bebauung in der
Dieburger Straße von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Die Überlassung dieser Flächen wurde bei der DB mehrfach
beantragt. Bis heute konnte jedoch noch keine Entscheidung seitens der DB
erreicht werden. Dies führt dazu, dass diese Flächen aufgrund des
Fachplanungsvorbehaltes des BauGB der Planungshoheit der Stadt entzogen sind.
Die Flächen sind öffentlich-rechtlich dem Bahnbetriebszweck gewidmet. In den letzten Verhandlungen wurde erwähnt, dass aufgrund
unseres Antrages auf Überlassung dieser Flächen eine Entbehrlichkeitsprüfung
erfolgte. Da diese Flächen für den Bahnbetrieb nicht mehr erforderlich sind,
soll von der DB AG der entsprechende Entwidmungsantrag an das
Eisenbahnbundesamt gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird dann auch über
den Bahnhofsvorplatz und das Empfangsgebäude zu befinden sein. In diesem Gespräch wurde auch darauf hingewiesen, dasss der
Wunsch von Anliegern der Dieburger Straße besteht, aus diesem Bereich Gelände
zu erwerben. Dieser Wunsch steht konträr zu den stadtplanerischen Vorhaben wie
zu. B. auf Einrichtung von Stellplätzen und dem Bau eines Fuß- und Radweges
parallel zur Bahn, der seine Fortsetzung in dem Weg in Richtung
Rodgau–Nieder-Roden findet. Weiterhin soll diese Fläche auch für eine mögliche
Unterführung der S-Bahn vorgehalten werden. Hier gilt es nunmehr, den Willen der Stadt zu bekunden und zu
veröffentlichen, um die Grundlage zu schaffen, ggf. vom gesetzlichen
Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch Gebrauch machen zu können. Weiterhin wird zur
Schaffung von Baurecht für eine P+R-Anlage der Bebauungsplan benötigt, da die
Hess. Bauordnung nicht für öffentliche Verkehrsanlagen gilt und der Stadt keine
anderen Rechtsinstrumente (z. B. Planfeststellung) zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Bahnhofs Ober-Roden bis zum
Bahnübergang Dieburger Straße westlich der Bebauung entlang der Dieburger
Straße. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 28 „Bahnhof
Ober-Roden - Nord“. Ziel der Planung ist die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich
des Bahnhofs Ober-Roden sowie die Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der
Bahnlinie. Weiterhin soll diese Fläche für eine mögliche Unterführung der
S-Bahn (Bahnübergang Dieburger Straße) vorgehalten werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Kartenausschnitt
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