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Auszug - Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Kauf des Bahnhofsgebäudes in Ober-Roden   

 
 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Der Bürgermeister beantwortet die im Berichtsantrag gestellten Fragen

Der Bürgermeister beantwortet die im Berichtsantrag gestellten Fragen.

 

zu a.)   Im Kaufvertrag vom 14. Dezember 2007 ist in § 5 Ziffer 3 folgende Regelung     enthalten:

 

              „Über die auf dem Kaufgegenstand im Empfangsgebäude gelegenen und in dem dieser Urkunde als Anlage 4 bei gefügten Lageplan näher bezeichneten Räumlichkeiten besteht           ein sog. Konzernmietverhältnis zwischen dem Verkäufer und der DB Regio AG         (nach   folgend als Konzernmieter bezeichnet) . Dieses Konzernmietverhältnis wird zum        Besitz   übergang beendet und soll nicht auf den Käufer übergehen.

              Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Konzernmieter unverzüglich einen Mietvertrag      über die vorbezeichneten Räumlichkeiten (ca. 102,05 qm im ersten Obergeschoß) zu            einem Mietpreis von EUR 255,13/je Monat mit Wirkung ab Besitzübergang abzuschlie ßen.“

 

           Ergänzend wurde mit Schreiben vom 14. Januar 2008 von der DB AG erklärt, dass            grundsätzlich keine Einwände dagegen bestehen, die Mietflächen aus dem Bahn­           hofsgebäude heraus zu verlagern. Die Qualität eines neuen/anderen Mietobjektes       sollte dabei mindestens dem jetzigen Zustand entsprechen. Das Mietobjekt sollte        sich ebenfalls in unmittelbarer Umgebung befinden. Weiterhin müssen dabei die     technischen Voraussetzungen (DB Telematik-Kabel) gegeben sein.

 

zu b) und c.)           Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen im Kaufvertrag mit denen die            Stadt sich verpflichtet hat, weitere Mietverträge abzuschließen.

 

           Nach Vertragsabschluss wurde eine kostenlose Nutzungserlaubnis für Räume im Erdgeschoss durch das „Wurzelwerk“ bekannt. Es besteht die Zusage, dass diese         Fläche auf Wunsch der Stadt jederzeit geräumt wird.