Bürgerinformationssystem
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Der Bürgermeister beantwortet die im
Berichtsantrag gestellten Fragen. zu a.) Im
Kaufvertrag vom 14. Dezember 2007 ist in § 5 Ziffer 3 folgende Regelung enthalten: „Über die auf dem
Kaufgegenstand im Empfangsgebäude gelegenen und in dem dieser Urkunde als Anlage 4 bei gefügten Lageplan
näher bezeichneten Räumlichkeiten besteht ein
sog. Konzernmietverhältnis zwischen dem Verkäufer und der DB Regio AG (nach folgend
als Konzernmieter bezeichnet) . Dieses Konzernmietverhältnis wird zum Besitz übergang
beendet und soll nicht auf den Käufer übergehen. Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Konzernmieter
unverzüglich einen Mietvertrag über
die vorbezeichneten Räumlichkeiten (ca. 102,05 qm im ersten Obergeschoß) zu einem Mietpreis von EUR 255,13/je
Monat mit Wirkung ab Besitzübergang abzuschlie ßen.“ Ergänzend
wurde mit Schreiben vom 14. Januar 2008 von der DB AG erklärt, dass grundsätzlich keine Einwände dagegen
bestehen, die Mietflächen aus dem Bahn hofsgebäude
heraus zu verlagern. Die Qualität eines neuen/anderen Mietobjektes sollte dabei mindestens dem jetzigen
Zustand entsprechen. Das Mietobjekt sollte sich
ebenfalls in unmittelbarer Umgebung befinden. Weiterhin müssen dabei die technischen Voraussetzungen (DB
Telematik-Kabel) gegeben sein. zu b) und c.) Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen im Kaufvertrag
mit denen die Stadt sich
verpflichtet hat, weitere Mietverträge abzuschließen. Nach
Vertragsabschluss wurde eine kostenlose Nutzungserlaubnis für Räume im Erdgeschoss durch das „Wurzelwerk“
bekannt. Es besteht die Zusage, dass diese Fläche
auf Wunsch der Stadt jederzeit geräumt wird. |
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