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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der
„Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark“
gemäß dem vorgelegten Entwurf. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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