Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
den Antrag in der durch die Fraktionen geänderten Fassung: Der Magistrat wird
beauftragt, Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Ober-Roden mit folgenden
Zielvorgaben zu führen: 1. Die
Evangelische Kirche Ober-Roden stellt auf ihrem Grundstück Flur 20 Nr. 456 in
Rödermark, ein Gelände von ca. 500 m² für einen Spielplatz zur Verfügung. 2. Das zur
Verfügung gestellte Gelände geht in das Eigentum der Stadt Rödermark über. 3. Die Stadt
Rödermark erstellt auf der unter 1. genannten Teilfläche von 500 m² einen
Spielplatz und unterhält diesen. 4. Die
Evangelische Kirche Ober-Roden erhält hierfür im Ausgleich ein gleichwertiges,
baureifes Grundstück Wert im Baugebiet „Karnweg“ 5. Die Stadt
Rödermark errichtet ein Wald-Spielgelände in der Nähe des Maiglöckchenpfades. 6. Die Stadt
Rödermark erstellt für das Gelände Ohr/Spalttablette ein Konzept zur Nutzung
zur Freizeitgestaltung für Jugendliche. 7. Ein
Bauleitverfahren zur Umwidmung des Geländes Flur 20 Nr. 456 in Rödermark zur
Wohnbebauung ist einzuleiten. 8. Die Erlöse
aus dem Verkauf der Grundstücke Flur 20 Nr. 456 in Rödermark sind von Seiten
der Evangelischen Kirche Ober-Roden in eine Stiftung einzubringen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||