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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 "Plattenhecke"  

 
 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vorliegende Anträge:

Vorliegende Anträge:

 

  1. Ursprungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:
    Durch eine Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke“ soll das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 456 mit 2.229 m³ in der Erikasstraße als Bauland (Wohnbebauung) ausgewiesen werden.

    Eine Abschöpfung des Mehrwertes findet nicht statt. Der Grundstückseigentümer trägt lediglich die Kosten der Planänderung.

  2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
    Der zweite Absatz (des Ursprungsantrages) erhält folgende Fassung:
    „Eine Abschöpfung des Mehrwertes findet nicht statt, wenn der Wertzuwachs in eine Stiftung einfließt und der Magistrat dem Stiftungszweck zustimmt. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten der Planänderung.

  3. Ergänzung des Ursprungsantrages gemäß Erklärung des Stadtverordneten Michael Gensert:
    Der Magistrat wird beauftragt, für den Bedarf an Spielplatzflächen im Bereich „Plattenhecke“ eine Lösung zu finden. Erst wenn diese Lösung gefunden ist, wird das Bauleitverfahren eingeleitet.“

  4. Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen:
    Nach dem ersten Satz des Ergänzungstextes des Ursprungsantrages ist ein weiterer Satz einzufügen, der lautet:
    „Dazu ist ein runder Tisch mit allen Beteiligten einzuberufen.“

 

Abstimmungsergebnisse:

 

Zu 4. Änderungsantrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig angenommen

Zustimmung:                        CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                          /

Enthaltung:                          /

 

Zu 2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig angenommen

Zustimmung:                        CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                          /

Enthaltung:                          /

 

Zu 3. Ergänzung des Ursprungsantrages betr. 1. Satz der Ergänzung

(„Der Magistrat wird beauftragt, für den Bedarf an Spielflächen im Bereich „Plattenhecke“ eine Lösung zu finden“)

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig angenommen

Zustimmung:                        CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                          /

Enthaltung:                          /

 

Zu 3. Ergänzung des Ursprungsantrages betr. 2. Satz der Ergänzung

(„Erst wenn diese Lösung gefunden ist, wird das Bauleitverfahren eingeleitet.“)

 

Abstimmungsergebnis:        mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:                        CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                          Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                          /

 

Zu 1., 2., 3. und 4. (=Ursprungsantrag mit allen beschlossenen Änderungen)

 

Abstimmungsergebnis:        mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:                        CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                          Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                          /

 

Damit lautet der gesamte Wortlaut des Beschlusses zu TOP 15:

 

„Durch eine Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke“ soll das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20, 456, mit 2.229 m² in der Erikastraße als Bauland (Wohnbebauung) ausgewiesen werden.

 

Eine Abschöpfung des Mehrwertes findet nicht statt, wenn der Wertzuwachs in eine Stiftung einfließt. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten der Planänderung.

 

Der Magistrat wird beauftragt, für den Bedarf an Spielplatzflächen im Bereich „Plattenhecke“ eine Lösung zu finden. Dazu ist ein runder Tisch mit allen Beteiligten einzuberufen. Erst wenn diese Lösung gefunden ist, wird das Bauleitverfahren eingeleitet.

 

Herr von der Lühe bittet, zu Protokoll zu nehmen, dass er mit dem Abstimmungsprocedere nicht einverstanden ist.