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Nach Begründung durch die Antrag stellende Fraktion und
folgender Diskussion lässt der stellvertretende Vorsitzende über den Antrag
abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Eltern,
die aufgrund der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, ein
Betreuungsangebot der Stadt für ihre Kinder nachfragen, bevorzugt zu behandeln. Insbesondere soll dabei den Kindern von
Empfängern von ALG II grundsätzlich ein aktuell freier Platz aktiv angeboten
werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, in wieweit
kurzfristig Übergangslösungen bis zur Bereitstellung eines Regelplatzes in
einer Kindertagesstätte durch die Stadt geschaffen werden können. Eine Zusammenarbeit mit freien Trägern ist dazu ebenfalls zu prüfen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: 1 Ablehnung: 4 Enthaltung: 2 |
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