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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion betr.: Glockengasse 1/Dockendorfstraße 27  

 
 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

 

Der Stadtverordnete Kruger begründet den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und erklärt, dass unter V

Der Stadtverordnete Kruger begründet den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und erklärt, dass unter V.) das Datum, bis zu dem ein Verkauf des Gebäudes stattfinden soll, wegen der seit Antragstellung bereits verstrichenen Zeit vom 31.03.2008 auf 30.06.2008 abgeändert wird.

 

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen zu dem Antrag stellt die CDU-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung zur Beratung innerhalb der Fraktion kurz zu unterbrechen. Diesem Antrag wird um 21.30 Uhr entsprochen.

 

Die Aufhebung der Unterbrechung erfolgt um 21.45 Uhr.

 

Der Stadtverordnete Rebel erklärt, dass in Ziffer V.) des gemeinsamen Antrags der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion nach dem ersten Satz die weiteren Sätze ersatzlos gestrichen werden sollen

 

Sodann soll Abstimmung erfolgen. Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Antragstext in der geänderten Fassung wie folgt:

 

I.)  Seitens der Stadt und ihrer Eigenbetriebe werden am Gebäude Glockengasse 1 / Dockendorffstraße 27 keine Sanierungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen; es sei denn, dies ist zur bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr zwingend nötig. Im letztgenannten Falle sind die Arbeiten auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken.

 

II.)  Der Magistrat wird beauftragt, das Gebäude Glockengasse 1 / Dockendorffstraße 27 zu veräußern.

 

III.) Der Verkauf des vorstehend näher bezeichneten Gebäudes ist mit der unabdingbaren vertraglichen Verpflichtung des Erwerbers zu verbinden, an gleicher Stelle ein vollumfänglich wesensgleiches Gebäude neu zu errichten, welches sich analog des vorherigen Gebäudes in den fränkischen Rundling einpasst und diesen erhält. Alternativ kann der Gebäudeverkauf mit der unabdingbaren Vertragsmaßgabe verbunden werden, dass der Erwerber dies bis auf den Rohbauzustand von Grund auf saniert, d.h. das Gebäude vollständig entkernt - sodass das bis auf die alten Grundmauern zurück gebaute Gebäude nach Fassadensanierung als neuer Rohbau dient - und die übrig gebliebene Hülle völlig neu und qualifiziert ausbaut.

 

IV.) Betreffend der unter III. genannten Varianten ist vor der Veräußerung seitens des Erwerbers ein ortszentrumkonformes Bau- und Nutzungs-, bzw. Sanierungskonzept zu entwickeln, welches sodann im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ vorzustellen ist.

 

V.)    Der Verkauf des Gebäudes zu den vorstehend genannten Bedingungen ist bis zu 30.06.2008 zu realisieren.

Die Abstimmung hat das folgende Ergebnis:

Die Abstimmung hat das folgende Ergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                      SPD

Enthaltung:                      /

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit der Antrag in der geänderten Form, wie von ihr verlesen, mit Stimmenmehrheit beschlossen worden ist.