Bürgerinformationssystem
Wortprotokoll: Der Stadtverordnete Kruger begründet den
gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und erklärt, dass
unter V.) das Datum, bis zu dem ein Verkauf des Gebäudes stattfinden soll,
wegen der seit Antragstellung bereits verstrichenen Zeit vom 31.03.2008 auf
30.06.2008 abgeändert wird. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen zu
dem Antrag stellt die CDU-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung zur
Beratung innerhalb der Fraktion kurz zu unterbrechen. Diesem Antrag wird um
21.30 Uhr entsprochen. Die Aufhebung der Unterbrechung erfolgt um
21.45 Uhr. Der Stadtverordnete Rebel erklärt, dass in
Ziffer V.) des gemeinsamen Antrags der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion nach
dem ersten Satz die weiteren Sätze ersatzlos gestrichen werden sollen Sodann soll
Abstimmung erfolgen. Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Antragstext
in der geänderten Fassung wie folgt: I.) Seitens der Stadt und ihrer Eigenbetriebe
werden am Gebäude Glockengasse 1 / Dockendorffstraße 27 keine Sanierungs- oder
Reparaturarbeiten vorgenommen; es sei denn, dies ist zur bauordnungsrechtlichen
Gefahrenabwehr zwingend nötig. Im letztgenannten Falle sind die Arbeiten auf
das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken. II.) Der Magistrat wird beauftragt, das Gebäude
Glockengasse 1 / Dockendorffstraße 27 zu veräußern. III.) Der Verkauf des vorstehend näher bezeichneten
Gebäudes ist mit der unabdingbaren vertraglichen Verpflichtung des Erwerbers zu
verbinden, an gleicher Stelle ein vollumfänglich wesensgleiches Gebäude neu zu
errichten, welches sich analog des vorherigen Gebäudes in den fränkischen
Rundling einpasst und diesen erhält. Alternativ kann der Gebäudeverkauf mit der
unabdingbaren Vertragsmaßgabe verbunden werden, dass der Erwerber dies bis auf
den Rohbauzustand von Grund auf saniert, d.h. das Gebäude vollständig entkernt
- sodass das bis auf die alten Grundmauern zurück gebaute Gebäude nach
Fassadensanierung als neuer Rohbau dient - und die übrig gebliebene Hülle
völlig neu und qualifiziert ausbaut. IV.) Betreffend der unter
III. genannten Varianten ist vor der Veräußerung seitens des Erwerbers ein
ortszentrumkonformes Bau- und Nutzungs-, bzw. Sanierungskonzept zu entwickeln,
welches sodann im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“
vorzustellen ist. V.)
Der Verkauf des Gebäudes zu den vorstehend
genannten Bedingungen ist bis zu 30.06.2008 zu realisieren. Die Abstimmung hat das folgende Ergebnis: Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: SPD Enthaltung: / Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit der
Antrag in der geänderten Form, wie von ihr verlesen, mit Stimmenmehrheit
beschlossen worden ist. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||