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Auszug - Städtebauliches Gesamtkonzept für das Ortszentrum von Ober-Roden a) Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion b) Antrag der SPD-Fraktion  

 
 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenvorsteherin weist daraufhin, dass unter TOP 5a der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion

Die Stadtverordnetenvorsteherin weist daraufhin, dass unter TOP 5a der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion auf der Tagesordnung steht, und unter Tagesordnungspunkt 5b der als konkurrierender Hauptantragbezeichnete Antrag der SPD-Fraktion.

 

Nach Begründung der Anträge und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin zunächst über den SPD-Antrag, der den folgenden Wortlaut hat, abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Magistrat wird beauftragt, ein städtebauliches Gesamtkonzept für den Ortskern Ober-Roden zu erarbeiten.

2.      Das Gebiet der Planung soll das Areal zwischen der S-Bahn-Trasse, der Gartenstraße, der Mainzer Straße und der Rilkestraße umfassen.

3.      Ziel der Planungen soll die Sicherung einer qualitativen baulichen Entwicklung als attraktive Wohngegend, als Standort für Gewerbe und Einzelhandel und die Förderung und Entwicklung öffentlicher Räume für Begegnung und Kultur sein.

4.      Als Instrument der Planung soll ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt werden. Über die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll im Laufe des Verfahrens eine Entscheidung getroffen werden.

5.      Eine Gestaltungssatzung soll die städtebaulichen Vorgaben ergänzen.

6.      In allen Planungsschritten ist eine breite öffentliche Beteiligung sicherzustellen.

7.      Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und interessierter gesellschaftlicher Gruppen soll professionell durch Externe moderiert werden.

8.      Beratungsleistungen für einzelne Sachverhalte sind dabei durch die Stadt finanziell zu ermöglichen.

9.      Die Formulierung eines städtebaulichen Leitbildes für den Ortskern wird als erste Maßnahme in Angriff genommen.

10.     Alle Entscheidungen, die einen städtebaulichen Eingriff darstellen, werden bis zur Feststellung des Leitbildes zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                SPD, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                  CDU, FDP

Enthaltung:                  /

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit der SPD-Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde.

 

Es folgt sodann die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, die den folgenden Wortlaut hat:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1 ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Ortszentrum von Ober-Roden zu erarbeiten und im zuständigen Ausschuss vorzustellen. 2 Im Zuge dieser Planungen ist eine Gestaltungssatzung für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet zu erarbeiten.

 

Bei den vorstehend bezeichneten Planungen sind folgende Aspekte ohne Dispensentscheidung zu berücksichtigen:

 

I.)                Die Konzeptionelle Planung soll als „Ortszentrum“ das Areal - unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Plätze sowie der Kulturhalle - begrenzt südlich durch die Rodau, nördlich durch die Mainzer Str., östlich durch die Gartenstraße und westlich durch die Rilkestraße, umfassen.

II.)              Ziel der Planungen solle eine qualitative (ggf. auch bauliche) Entwicklung und Erhaltung des Ortszentrums von Ober-Roden als attraktive Wohngegend mit Altstadtcharakter sein. Gleichfalls soll die Ortsmitte attraktiver Standort für Einzelhandel, Gewerbe, Begegnung und Kultur sein.

III.)            Insbesondere soll eine optische Aufwertung hinsichtlich der Beleuchtung (Art der Laternen), der Straßenschilder (inkl. deren Minimierung), der Parkflächen (inkl. deren Vermehrung), der Straßenschilder (einheitliche, Altstadtgerechte Gestaltung) und des Straßenbelags Mittelpunkt der Konzeption sein.

IV.)           Es ist zu prüfen und berichten, ob, wie und unter welchen Umständen eine Belebung und Attraktivitätssteigerung des Ortszentrums von Ober-Roden für Gewerbetreibende durch Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in naher Zukunft erreicht werden kann.

V.) 2   Die Gestaltungssatzung soll den historischen Charakter („Altstadt“) Ober-Rodens unter Einbeziehung des Ist-Status widerspiegeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                  SPD (7x)

Enthaltung:                  SPD (1x)

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit der Antrag der Koalition mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist.