Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin weist daraufhin, dass unter TOP
5a der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion auf der
Tagesordnung steht, und unter Tagesordnungspunkt 5b der als konkurrierender
Hauptantragbezeichnete Antrag der SPD-Fraktion. Nach Begründung der Anträge und den Stellungnahmen der
Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin zunächst über den SPD-Antrag,
der den folgenden Wortlaut hat, abstimmen: Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, ein
städtebauliches Gesamtkonzept für den Ortskern Ober-Roden zu erarbeiten. 2. Das Gebiet der Planung soll das Areal
zwischen der S-Bahn-Trasse, der Gartenstraße, der Mainzer Straße und der
Rilkestraße umfassen. 3. Ziel der Planungen soll die Sicherung
einer qualitativen baulichen Entwicklung als attraktive Wohngegend, als
Standort für Gewerbe und Einzelhandel und die Förderung und Entwicklung
öffentlicher Räume für Begegnung und Kultur sein. 4. Als Instrument der Planung soll ein
städtebaulicher Rahmenplan erstellt werden. Über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes soll im Laufe des Verfahrens eine Entscheidung getroffen
werden. 5. Eine Gestaltungssatzung soll die
städtebaulichen Vorgaben ergänzen. 6. In allen Planungsschritten ist eine breite
öffentliche Beteiligung sicherzustellen. 7. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
und interessierter gesellschaftlicher Gruppen soll professionell durch Externe
moderiert werden. 8. Beratungsleistungen für einzelne
Sachverhalte sind dabei durch die Stadt finanziell zu ermöglichen. 9. Die Formulierung eines städtebaulichen
Leitbildes für den Ortskern wird als erste Maßnahme in Angriff genommen. 10. Alle Entscheidungen, die einen
städtebaulichen Eingriff darstellen, werden bis zur Feststellung des Leitbildes
zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: SPD,
Andere Liste/Die Grünen Ablehnung: CDU,
FDP Enthaltung: / Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit der
SPD-Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Es folgt sodann die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion, die den folgenden Wortlaut hat: Der Magistrat wird beauftragt, 1 ein
städtebauliches Gesamtkonzept für das Ortszentrum von Ober-Roden zu erarbeiten
und im zuständigen Ausschuss vorzustellen. 2 Im Zuge dieser
Planungen ist eine Gestaltungssatzung für das nachstehend näher bezeichnete
Gebiet zu erarbeiten. Bei den vorstehend bezeichneten Planungen
sind folgende Aspekte ohne Dispensentscheidung zu berücksichtigen: I.)
Die Konzeptionelle Planung
soll als „Ortszentrum“ das Areal - unter besonderer
Berücksichtigung der vorhandenen Plätze sowie der Kulturhalle - begrenzt
südlich durch die Rodau, nördlich durch die Mainzer Str., östlich durch die
Gartenstraße und westlich durch die Rilkestraße, umfassen. II.)
Ziel der Planungen solle eine
qualitative (ggf. auch bauliche) Entwicklung und Erhaltung des Ortszentrums von
Ober-Roden als attraktive Wohngegend mit Altstadtcharakter sein. Gleichfalls
soll die Ortsmitte attraktiver Standort für Einzelhandel, Gewerbe, Begegnung
und Kultur sein. III.)
Insbesondere soll eine
optische Aufwertung hinsichtlich der Beleuchtung (Art der Laternen), der
Straßenschilder (inkl. deren Minimierung), der Parkflächen (inkl. deren
Vermehrung), der Straßenschilder (einheitliche, Altstadtgerechte Gestaltung)
und des Straßenbelags Mittelpunkt der Konzeption sein. IV.)
Es ist zu prüfen und
berichten, ob, wie und unter welchen Umständen eine Belebung und
Attraktivitätssteigerung des Ortszentrums von Ober-Roden für Gewerbetreibende
durch Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in naher Zukunft erreicht werden
kann. V.)
2 Die Gestaltungssatzung soll
den historischen Charakter („Altstadt“) Ober-Rodens unter
Einbeziehung des Ist-Status widerspiegeln. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: SPD
(7x) Enthaltung: SPD
(1x) Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit der
Antrag der Koalition mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. |
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