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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion betr.: Städtebauliches Gesamtkonzept für das Ortszentrum von Ober-Roden  

 
 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss

Behandlung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26

Behandlung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007

 

 

Der Magistrat wird beauftragt,

1 ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Ortszentrum von Ober-Roden zu erarbeiten und im zuständigen Ausschuss vorzustellen. 2Im Zuge dieser Planungen ist eine Gestaltungssatzung für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet zu erarbeiten.

 

Bei den vorstehend bezeichneten Planungen sind folgende Aspekte ohne Dispensentscheidung zu berücksichtigen:

I.)

Die Konzeptionelle Planung soll als „Ortszentrum“ das Areal - unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Plätze sowie der Kulturhalle - begrenzt südlich durch die Rodau, nördlich durch die Mainzer Str., östlich durch die Gartenstraße und westlich durch die Rilkestraße, umfassen.

 

II.)

Ziel der Planungen solle eine qualitative (ggf. auch bauliche) Entwicklung und Erhaltung des Ortszentrums von Ober-Roden als attraktive Wohngegend mit Altstadtcharakter sein. Gleichfalls soll die Ortsmitte attraktiver Standort für Einzelhandel, Gewerbe, Begegnung und Kultur sein.

III.)

Insbesondere soll eine optische Aufwertung hinsichtlich der Beleuchtung (Art der Laternen), der Straßenschilder (inkl. deren Minimierung), der Parkflächen (inkl. deren Vermehrung), der Straßenschilder (einheitliche, Altstadtgerechte Gestaltung) und des Straßenbelags Mittelpunkt der Konzeption sein.

IV.)

Es ist zu prüfen und berichten, ob, wie und unter welchen Umständen eine Belebung und Attraktivitätssteigerung des Ortszentrums von Ober-Roden für Gewerbetreibende durch Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in naher Zukunft erreicht werden kann.

V.)²

Die Gestaltungssatzung soll den historischen Charakter („Altstadt“) Ober-Rodens unter Einbeziehung des Ist-Status widerspiegeln.