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Behandlung in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007 Der Magistrat wird beauftragt, 1
ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Ortszentrum von Ober-Roden zu
erarbeiten und im zuständigen Ausschuss vorzustellen. 2Im Zuge dieser Planungen
ist eine Gestaltungssatzung für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet zu
erarbeiten. Bei den vorstehend bezeichneten Planungen
sind folgende Aspekte ohne Dispensentscheidung zu berücksichtigen: I.) Die Konzeptionelle Planung soll als
„Ortszentrum“ das Areal - unter besonderer Berücksichtigung der
vorhandenen Plätze sowie der Kulturhalle - begrenzt südlich durch die Rodau,
nördlich durch die Mainzer Str., östlich durch die Gartenstraße und westlich
durch die Rilkestraße, umfassen. II.) Ziel der Planungen solle eine qualitative
(ggf. auch bauliche) Entwicklung und Erhaltung des Ortszentrums von Ober-Roden
als attraktive Wohngegend mit Altstadtcharakter sein. Gleichfalls soll die
Ortsmitte attraktiver Standort für Einzelhandel, Gewerbe, Begegnung und Kultur
sein. III.) Insbesondere soll eine optische Aufwertung
hinsichtlich der Beleuchtung (Art der Laternen), der Straßenschilder (inkl. deren
Minimierung), der Parkflächen (inkl. deren Vermehrung), der Straßenschilder
(einheitliche, Altstadtgerechte Gestaltung) und des Straßenbelags Mittelpunkt
der Konzeption sein. IV.) Es ist zu prüfen und berichten, ob, wie und
unter welchen Umständen eine Belebung und Attraktivitätssteigerung des
Ortszentrums von Ober-Roden für Gewerbetreibende durch Gründung einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe in naher Zukunft erreicht werden kann. V.)² Die Gestaltungssatzung soll den historischen Charakter
(„Altstadt“) Ober-Rodens unter Einbeziehung des Ist-Status
widerspiegeln. |
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