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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion betr.: Glockengasse 1/Dockendorfstraße 27  

 
 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss

Behandlung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26

Behandlung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007 wegen Zeitablaufs.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

I.) Seitens der Stadt und ihrer Eigenbetriebe werden am Gebäude Glockengasse 1 / Dockendorfstraße 27 keine Sanierungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen; es sei denn, dies ist zur bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr zwingend nötig. Im letztgenannten Falle sind die Arbeiten auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken.

II.)

Der Magistrat wird beauftragt, das Gebäude Glockengasse 1 / Dockendorfstraße 27 zu veräußern.

III.)

Der Verkauf des vorstehend näher bezeichneten Gebäudes ist mit der unabdingbaren vertraglichen Verpflichtung des Erwerbers zu verbinden, an gleicher Stelle ein vollumfänglich wesensgleiches Gebäude neu zu errichten, welches sich analog des vorherigen Gebäudes in den fränkischen Rundling einpasst und diesen erhält. Alternativ kann der Gebäudeverkauf mit der unabdingbaren Vertragsmaßgabe verbunden werden, dass der Erwerber dies bis auf den Rohbauzustand von Grund auf saniert, d.h. das Gebäude vollständig entkernt - sodass das bis auf die alten Grundmauern zurück gebaute Gebäude nach Fassadensanierung als neuer Rohbau dient - und die übrig gebliebene Hülle völlig neu und qualifiziert ausbaut.

IV.)

Betreffend der unter III. genannten Varianten ist vor der Veräußerung seitens des Erwerbers ein ortszentrumkonformes Bau- und Nutzungs-, bzw. Sanierungskonzept zu entwickeln, welches sodann im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ vorzustellen ist.

V.)

Der Verkauf des Gebäudes zu den vorstehend genannten Bedingungen ist bis zum 31.03.2008 zu realisieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Verkauf realisiert sein, bzw. ein Verkaufsprozess noch nicht dahingehend -objektiv -fortgeschritten sein, dass sowohl ein Konzept, wie auch ein qualitativer Vorvertragszustand vorliegt, ist das Gebäude innerhalb einer Frist von sechs Wochen abzureißen. Betreffend die Nutzung des Geländes findet sodann eine neuerliche Beratung im Fachausschuss „BUS&I“ und der Stadtverordnetenversammlung statt.