Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt zunächst vor Eintritt in
die Tagesordnung folgenden Sachverhalt: Verhalten in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Das Verhalten einiger Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
in den letzten Sitzungen gibt mir Anlass, auf einige grundlegende Dinge
hinzuweisen: In unserer Geschäftsordnung sind einige Regelungen enthalten,
die sich mit der Ordnung in den Sitzungen befassen. So ist es gem. § 19 Abs. 1
untersagt, im Sitzungsraum zu rauchen oder alkoholische Getränke zu sich zu
nehmen. In 28 Abs. 4 der GO ist geregelt, dass bei ungebührlichem oder
ordnungswidrigem Benehmen die Vorsitzende einen Ausschluss von den Beratungen
anordnen kann. Für die letztgenannte Regelung bestand bisher glücklicherweise
kein Anwendungsbedarf. Unabhängig von den angesprochenen Regelungen der HGO und
GO geben die Verhaltensweisen einiger Mitglieder dieses Gremiums Anlass zur
Kritik. Ich sehe mich veranlasst, darauf hin zu weisen, dass das Mandat als
Stadtverordnete bzw. Stadtverordneter auch besondere Anforderungen an das
Verhalten in öffentlichen Sitzungen stellt. Dies bezieht sich insbesondere auf
den Lärmpegel, der während der Wahlgänge in den letzten Sitzungen zu
verzeichnen war– die Aufrufe zur Stimmabgabe über die Lautsprecheranlage
waren kaum zu hören - oder z.B. auf Besorgung von Getränken aus dem Restaurant
während der Sitzung. Ich bin grundsätzlich bereit, mit meiner Verpflichtung nach § 58
Abs. 4 HGO, für die Ordnung in den Sitzungen Sorge zu tragen, so großzügig wie
irgend möglich umzugehen. Diese Großzügigkeit muss jedoch dort ihre Grenzen
finden, wo die Gefahr besteht, dass das Ansehen dieses Gremiums in
Mitleidenschaft gezogen wird. Ich darf also darum bitten, Ihr Verhalten der Bedeutung und dem
Ansehen dieser Stadtverordnetenversammlung in der Öffentlichkeit als oberstes
Organ der kommunalen Willensbildung anzupassen. 1.1
Festlegung TO
A: Top 9 (neuer Beschlussvorschlag)
Abstimmung betr. TO A: einstimmig angenommen 1.2 In der heutigen Sitzung soll aufgrund besonderer
Eilbedürftigkeit über eine weitere
Vorlage des Magistrats beraten und Beschluss gefasst werden. Es handelt sich um
die auf den Tischen ausgelegte Vorlage mit dem Betreff ‚Betreutes
Wohnen in Rödermark; Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenver-sammlung
vom 05.12.2006/08.12.2006’. Die Vorlage soll als Top 16 auf die
Tagesordnung genommen werden.
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