Der Magistrat wird beauftragt:
- Das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden der Stadt Rödermark zu untersagen.
- Das Rauchen auf allen Außenbereichsflächen von städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu untersagen.
- Mit den Pächtern von in städtischen Gebäuden gelegenen gastronomischen Betrieben kurzfristig Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, das Rauchen nur noch in der Hälfte der Gasträume zuzulassen.