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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Beschlussfassung über die Vornahme der Wiederwahl des hauptamtlichen Ersten Stadtrats  

 
 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Antrag wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Es ist eine Wiederwahl des Ersten Stadtrates gemäß § 40 Abs. 1 HGO
durchzuführen.

 

Frau Becht weist auf die Regelung in § 40 Abs. 1 HGO hin, die lautet:

 

Eine Wiederwahl hauptamtlicher Beigeordneter ist frühestens sechs Monate
vor Ablauf der Amtszeit zulässig; sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf der
Amtszeit vorgenommen sein. Der Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl
ist in geheimer Abstimmung zu fassen.

 

Es hat also geheime Abstimmung zu erfolgen. Die Fraktionen werden aufgefordert,
jeweils eine Wahlhelferin/einen Wahlhelfer zu benennen.

 

Es wurden benannt:

 

              CDU              Herr Poseiner
              AL/Die Grünen              Frau Lotz

              SPD              Herr Delle Donne

              FDP              Herr Rädlein

 

Es folgt ein weiterer Hinweis vor Beginn der Abstimmung:

Der Stimmzettel für die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung der Wiederwahl gibt neben den Alternativen der ‚Ja’- und ‚Nein’-Stimme die Möglichkeit der Enthaltung. Diesbezüglich ist zu beachten, dass gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 HGO Stimmenthaltungen ebenso wie ungültige Stimmen zur Berechnung der Mehrheit nicht mitzählen. Ich darf daran erinnern, dass jede Kennzeichnung oder Manipulation eines Stimmzettels zur Ungültigkeit der Stimme führt. Für die Stimmabgabe ist ausschließlich der in der Wahlkabine zur Verfügung stehende Kugelschreiber zu verwenden.

 

Es folgt die Durchführung der geheimen Abstimmung mit namentlichem Aufruf in alphabetischer Folge.

 

Nach durchgeführter Stimmauszählung stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest:

 

Anwesend waren              43 Stadtverordnete

Es wurden abgegeben              43 Stimmen

Davon sind gültig              43 Stimmen

Davon sind ungültig (ohne Enthaltungen)              keine Stimmen

Enthaltungen              keine

 

Ja-Stimmen              25

Nein-Stimmen              18

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag auf Wiederwahl ist mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft sodann den Tagesordnungspunkt 6 auf.