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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, durch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Rathäuser erstellen zu lassen. Das Gutachten soll eine vergleichende Betrachtung der aktuellen Kosten der Bewirtschaftung der Rathäuser zu einem optimal angepassten Gebäude ermöglichen. |
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