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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Beschlussfassung über die Vornahme der Wiederwahl des hauptamtlichen Ersten Stadtrates  

 
 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verlässt nunmehr den Text des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wie folgt:

Entsprechend den durch den Ältestenrat getroffenen Festlegungen für den Ablauf der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ruft nunmehr die Stadtverordnetenvorsteherin den Tagesordnungspunkt 4 auf. Sie stellt fest, dass zwischenzeitlich die Stadtverordneten Weckesser und Schultheis an der Sitzung teilnehmen. Damit sind 44 Stadtverordnete anwesend. An den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 werden damit teilnehmen:

 

von der CDU-Fraktion                                             21 Stadtverordnete

von der Fraktion Andere Liste/die Grünen                12 Stadtverordnete

von der SPD-Fraktion                                               8 Stadtverordnete

von der FDP-Fraktion                                               3 Stadtverordnete.

 

Erster Stadtrat Sturm nimmt an der Erörterung der Tagesordnungspunkte 4 und 5, die seine Wiederwahl als Erster Stadtrat zum Thema haben, gemäß § 25 HGO nicht teil.

Er verlässt den Sitzungssaal.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest nunmehr den Text des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wie folgt:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es ist eine Wiederwahl des Ersten Stadtrates gemäß § 40 Abs.1 HGO durchzuführen.“

 

Die Begründung des Antrages erfolgt durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Dieter Rebel. Es schließen sich die Stellungnahmen der Fraktionen an. Nachdem es zu keinen weiteren Wortmeldungen kommt, stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass nunmehr die Abstimmung zu erfolgen hat. Sie verweist diesbezüglich auf die Regelungen des § 40 Abs. 2 HGO, die den Inhalt hat, dass eine Wiederwahl hauptamtlicher Beigeordneter frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit zulässig ist; sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit vorgenommen sein. Der Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl ist in geheimer Abstimmung zu fassen.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin fordert die Fraktionen auf, jeweils eine Wahlhelferin bzw. einen Wahlhelfer für die Durchführung der geheimen Abstimmung zu benennen. Es werden benannt:

 

für die CDU-Fraktion                                              Herr Poseiner

für die Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen          Frau Lotz

für die SPD-Fraktion                                               Herr Delle Donnerstag

für die FDP-Fraktion                                               Herr Rädlein

 

Vor Beginn der Abstimmung gibt die Stadtverordnetenvorsteherin einen weiteren Hinweis. Der Stimmzettel für die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung der Wiederwahl enthält neben den Alternativen der „JA“- und „Nein“-Stimme auch die Möglichkeit der Enthaltung. Diesbezüglich ist zu beachten, dass gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 HGO Stimmenthaltungen ebenso wie ungültige Stimmen zur Berechnung der Mehrheit nicht mitzählen.

 

Sodann erfolgt die Durchführung der geheimen Abstimmung mit namentlichem Aufruf der Stadtverordneten in alphabetischer Folge.

 

Nach Auszählung stellt die Stadtverordnetenvorsteherin das Abstimmungsergebnis wie folgt fest:

 

Anwesend waren                                                    44 Stadtverordnete

es wurden abgegeben                                             44 Stimmen

davon sind gültig                                                    44 Stimmen

 

Ja-Stimmen                                                           24

Nein-Stimmen                                                        20

 

Damit ist der Antrag auf Wiederwahl des Ersten Stadtrates mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft sodann den Tagesordnungspunkt 5 auf.