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Auszug - Ortskern Urberach  

 
 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.06.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Stadtrat Sturm begründet die Magistratsvorlage und erklärt, dass der Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage auf Grund

Erster Stadtrat Sturm begründet die Magistratsvorlage und erklärt, dass der Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage auf Grund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wie folgt ergänzt werden soll:

 

Bei 3. soll angefügt werden: "Die Mietkosten dürfen maximal um die Steigerung des Lebenshaltungskostenindex steigen."

 

Bei 6. des Beschlussvorschlages ist anzufügen: " Die Grundschulden müssen werthaltig sein."

 

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen und der Begründung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, der Anderen List/Die Grünen und der FDP, der durch den Stadtverordneten Kern begründet wird, stellt der Stadtverordnete Kern für seine Fraktion den Antrag, die Sitzung für 5 Minuten zu unterbrechen, da Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion besteht.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht daraufhin um 21:45 Uhr die Sitzung. Die Unterbrechung wird um 21:50 Uhr aufgehoben.

 

Her Kern erklärt für seine Fraktion, dass der Magistratsvorlage nicht zugestimmt werden kann, wenn dem interfraktionellen Änderungsantrag die Zustimmung verweigert wird.

 

Sodann erfolgt Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Anderen Liste/Die Grünen und der FDP, der wie folgt lautet:

 

Abstimmungsergebnis:              mit Mehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                              SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                                CDU
Enthaltung:                                /

 

 

Sodann lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage, der folgenden Wortlaut hat.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstücke Nr. 700/2, 722/3, 723/2, 723/3 sowie 723/4 mit insgesamt 1.358 qm an die Rheinische Grundbesitz  & Beteiligungs AG und das Flurstück Nr. 722/4 mit 1.005 qm an die Dietz-Holding AG, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.

 

Für den Grundstückskaufvertrag werden folgende Bedingungen vereinbart:

 

1.  Die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG sowie die Dietz-Holding AG verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten auf eigene Kosten die Gesamtbebauung des zur Disposition stehenden Areals durchzuführen.

2.  Die Dietz-Holding AG verpflichtet sich, die auf dem Flurstück 722/4 stehende denkmalgeschützte Scheune auf Basis der Baubeschreibung und Kostenschätzung des

Architekturbüros Huther und Karawassilis gemäß vorliegender Vorgaben der Stadt Rödermark zu realisieren. Die Kostenschätzung des Architekturbüros beträgt brutto 1.072.266,00 €.

3.  Die Stadt Rödermark mietet für die Dauer von 30 Jahren bei einer Verlängerungsoption von 2 x 10 Jahren die Kulturscheune zu einem monatlichen Mietpreis in Höhe von 1.600,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und betreibt diese selbst oder gibt den Betrieb der Kulturscheune an einen Dritten im Rahmen einer Untervermietung weiter. Für die Dauer des Mietvertrages trägt die Stadt Rödermark für die laufende Instandhaltung der Kulturscheune selbst Rechnung, mit Ausnahme der Instandhaltung von Dach und Fach. Die Stadt Rödermark trägt die Betriebskosten der Kulturscheune soweit möglich direkt und rechnet diese mit den Versorgungsträgern selbst ab. Die Dietz-Holding AG verpflichtet sich, die Kulturscheune sowie das Grundstück nach Ablauf von 50 Jahren an die Stadt Rödermark kostenlos zurück zu übertragen. Die ‚Mietkosten dürfen maximal um die Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes steigen.

4.  Die Stadt Rödermark veräußert die Flurstücke Nr. 700/2, 722/3, 723/2, 723/3 sowie 723/4 mit insgesamt 1.358 qm an die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und das Flurstück Nr. 722/4 mit 1.005 qm an die Dietz-Holding AG für einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € verbunden mit der vorgenannten Bauverpflichtung.

5.  Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen sind angemessene Sicherheiten für die Stadt Rödermark vorzusehen. Nach Abschluss sowohl der Sanierung der Kulturscheune als auch der Errichtung der vorgesehenen Bebauung sind die grundbuchlichen Sicherungen (Rückauflassungsvormerkung) zur Löschung zu bringen.

6.  Darüber hinaus verpflichten sich die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz Holding AG als weitere Sicherheit auf dem Grundstück in Urberach, Ober-Rodener-Str. 20, welches der Tochtergesellschaft der Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG, Tectum 2 Vermögensverwaltung GmbH, gehört, eine Grundschuld in Höhe von 2.148.000,00 € für die Stadt Rödermark zu bestellen. Auch diese Grundschuld ist mit Fertigstellung der Baumaßnahmen zur Löschung zu bringen. Die Grundschulden müssen werthaltig sein.

 

 

 

7.  Die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz-Holding AG versichern, mit den Bauarbeiten innerhalb von vier Wochen nach Übertragung des Grundstückes sowie Erteilung der wirksamen Baugenehmigung zu beginnen.

8.  Die Bebauung wird entsprechend dem Konzept der Architekten Huther und Karawassilis durchgeführt. Im Zuge der vorgesehenen Nutzung der Neubauten ist beabsichtigt, wegen der Erdgeschossnutzung gegebenenfalls nochmals Optimierungen vorzunehmen.

9.  Die Stadt Rödermark stellt ein zugeteiltes Investitionsdarlehen in Höhe von 409.000,00 € für die Sanierung der Kulturscheune der Dietz-Holding AG zu den bekannten Konditionen zur Verfügung. Der Betrag wird an die Dietz-Holding AG nach Eintragung einer Grundschuld für die Stadt Rödermark ausgezahlt.

10. Die Dietz-Holding AG wird nicht verpflichtet, die tatsächlich für die Sanierung der Kulturscheune aufgewendeten Kosten der Stadt Rödermark offen zu legen. Eine Verrechnung etwaiger Kostenersparnisse mit dem Grundstückspreis erfolgt nicht. Gleichzeitig verpflichtet sich die Dietz-Holding AG bei Kostenüberschreitung keinerlei Nachforderungen an die Stadt Rödermark zu stellen.

11. Nach Errichtung des Gesamtprojektes verpflichten sich die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz-Holding AG die zwischen den Baulichkeiten befindlichen Verkehrsflächen öffentlich zugänglich zu halten und darüber hinaus der Mieterin der Kulturscheune die Nutzung der Außenflächen kostenfrei zu gewährleisten. Hierfür erfolgt eine Sicherung über Grunddienstbarkeiten.

 

 

Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung tragen die Käufer.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                     CDU

Ablehnung:                                        /

Enthaltung:                                        SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP