Bürgerinformationssystem
Wortprotokoll: Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die Anfrage wie folgt: 3.1 Anfrage der SPD-Fraktion Mit Brief vom 13.07.2006 wendet sich die Nutzerinitiative Dreieichbahn an die Magistrate der Städte Dreieich
und Rödermark mit der Forderung Kürzungsmaßnahmen im Angebot der Dreieichbahn
entgegenzuwirken. Die Nutzerinitiative beschreibt in diesem Zusammenhang den
Attraktivitäsverlust der Dreieichbahn und sich daraus ergebende wirtschaftliche
Ein-bußen. Sie fordert darüberhinaus den Magistrat auf, an einer
Kostenreduktion ohne Verlust der Angebotsattraktivität durch intelligente
Maßnahmen mitzuarbeiten. Daher fragen wir: 1.
Gibt
es Schätzungen über die zu erwartende Mindernutzung der Dreieichbahn und damit
einhergehende Verlagerung des Personennahverkehrs auf andere Verkehrsmittel? 2.
Welche
intelligenten Maßnahmen sind von Seiten des Magistrats denkbar, die
Kostensituation der Dreieichbahn zu verbessern ohne deren Attraktivität für die
Bürger unserer Stadt zu schmälern? Bürgermeister Kern beantwortet die Anfrage
wie folgt: Das Anschreiben und die Argumente der Nutzerinitiative waren
Anlass für mehrere Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, der IG Dreieichbahn
und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Offenbach. Zudem wurden das Schreiben und
die gesamte Thematik der Kürzung von regionalen Verkehrsleistungen intensiv im
Aufsichtsrat der Kreis-Verkehrsgesellschaft diskutiert. Da die
Kreis-Verkehrsgesellschaft Offenbach für die Organisation und Abwicklung der
regionalen Verkehre zuständig ist, wurden sämtliche Prüfungen, Gespräche,
Verhandlungen und Aktivitäten von dort aus in Absprache mit den regionalen
Verkehrsgremien durchgeführt. Im Rahmen der KVG und deren Gremien sind einvernehmliche
Absprachen zur weiteren Vorgehensweise getroffen worden. Die Stadt Rödermark für sich hat keine Möglichkeiten, eigene
Maßnahmen oder gar Veränderungen hinsichtlich des Angebotes und der
Finanzierung der Dreieichbahn vorzunehmen. Eigene städtische Initiativen, die
von der innerhalb der KVG abgestimmten Linie abweichen, würden dem Anliegen und
der Sache schaden. 3.2 Anfrage der FDP-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die Anfrage Punkt für Punkt: Wie aus der Presse zu entnehmen war, hat die Familie
Hövelmeyer/Müller nach acht Wochen Aufenthalt Rödermark nunmehr verlassen. So
sehr die sozialen Aspekte der Familie Hövelmeyer/Müller menschlich berühren und
wegen der Kinder und Tiere Mitleid erwecken, ist es die Pflicht der
Gemeindevertretung, über die Kosten zu wachen. Weiterhin war aus der Presse zu entnehmen, dass es Kredite (wohl
ohne Aussicht, diese jemals zurück zu erhalten) von Seiten der Stadt gegeben
hat. Auch soll es Vereinbarungen gegeben haben, dass die Familie Hövelmeyer
schon viel früher hätte Rödermark verlassen sollen. Da die Überwachung der Verwendung der Gemeindeeinnahmen zur
Hauptaufgabe der Gemeindevertretung gehört (HGO § 50 Abs. 2), bitten wir um die
Beantwortung unserer Anfrage. 1.
Wer hat die Familie Hövelmeyer/Müller und
auf wessen Veranlassung in Rödermark festgesetzt? Warum ist in diesem Falle die
Stadt Rödermark zuständig? Antwort
Bürgermeister Kern: Zu 1. Die Familie hatte sich bereits mit einem PKW,
einem Wohnanhänger, einem LKW Anhänger mit 20 Pferden / Ponys und einem
weiteren LKW-Anhänger auf den städtischen Grundstücken am Karnweg
niedergelassen, als das Ordnungsamt durch einen Bürgeranruf darauf aufmerksam
gemacht wurde. Der Sachverhalt wurde sofort vor Ort überprüft. Erst nach
längerem Warten traf ein weiteres Fahrzeuggespann (Zugmaschine mit zwei
Anhängern) der Familie ein. Die Familie wurde aufgefordert, das Grundstück
sofort zu räumen und weiterzufahren. Von Seiten der Familie wurde dies auch
sofort zugesagt. Dem Konvoi wurde gefolgt. Es kam zu einer kleineren Irrfahrt
durch den Ortskern von Ober-Roden, über den Rödermarkring in das
Industriegebiet Ober-Roden. Auf diesem Fahrweg kam es zu zwei Beinaheunfällen.
Zudem wurde festgestellt, dass an dem Fahrzeugpark kein Blinker und keine
Bremsleuchten funktionierten. Daraufhin wurde das Gespann angehalten. Dabei
wurde festgestellt, das TÜV und ASU seit über sechs Monaten abgelaufen waren.
Ebenso wurde festgestellt, dass zwischen der Zugmaschine und den Anhängern
keine Verbindungsleitungen für Beleuchtung und Bremsen vorhanden sind und auch
nicht mitgeführt wurden. Im Rahmen dieser Überprüfung stieß eine Polizeistreife
zur Kontrolle dazu. Eine Weiterfahrt des Gespannes war einerseits ohne weitere
technische Prüfung nicht zu vertreten. Andererseits befanden sich am Karnweg
eine Vielzahl von Tieren bei hohen Außentemperaturen in einem geschlossenem
Anhänger und bedurften der Betreuung / Verpflegung. Daher wurde der Konvoi mit
Polizeibegleitung zu den restlichen Fahrzeugen am Karnweg verbracht. Zeitgleich
wurde die Direktion Verkehrs- und Sonderdienste des PP Südosthessen informiert.
Eine weitere Überprüfung der Fahrzeuge vor Ort durch die Polizei, die Direktion
Verkehrs- und Sonderdienste sowie eines hinzugezogenen TÜV-Sachverständigen
führte zu der Anordnung der Polizei, dass die Fahrzeuge nicht mehr im
öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden dürfen. Für einen
wesentlichen Teil der an die Familie Hövelmeyer erbrachten Leistungen gibt es
keine öffentlich-rechtliche Zuständigkeit. Die Fragestellung war jedoch, wie
der verkehrswidrige Zustand der Fahrzeuge beseitigt und die Mobilität der
Familie wiederhergestellt wird. Mit den Eigenmitteln der Familie wäre eine
Lösung dieser Problematik auf viele Monate hinaus nicht möglich gewesen. 2.
Wieso hielt sich die Familie
Hövelmeyer/Müller trotz einer gegenteiligen Vereinbarung mit der
Stadtverwaltung länger als die vereinbarte Zeit (2 Wochen) auf städtischem oder
privatem Grund im Gebiet der Stadt Rödermark auf? Antwort
Bürgermeister Kern: Zu 2. Diese Frage müsste eigentlich an die Familie
Hövelmeyer/Müller gerichtet werden. Ich kann aber auch objektiv eine
Feststellung dazu beitragen, weil sich die Herbeiführung eines ordnungsgemäßen
Zustandes der Fahrzeuge, insbesondere auch wegen des schlechten Wetters, das
dann kam und der zeitlichen Kapazitäten der eingeschalteten KFZ-Reparaturfirma
verzögert hatte. Wir waren überhaupt froh, dass eine ortsansässige Firma
gefunden werden konnte, die bereit und in der Lage war, zeitnah die Arbeiten,
teilweise auch vor Ort, auszuführen. 3.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für
Rödermark für den achtwöchigen Aufenthalt der Familie Hövelmeyer/Müller? Nicht
nur die Kreditkosten, sondern auch die Kosten für die Mitarbeiter der
beteiligten Ämter sind zu ermitteln. 4.
Wie hoch belaufen sich die Kosten des
Eigenbetriebes Abwasser und Entsorgung für die geleisteten Arbeiten
(Umzugshilfe, Strom, Wasser, Gerätekosten, Arbeitsstunden der Mitarbeiter)?
Wurde bzw. wird hierfür eine Rechnung des Eigenbetriebes an die Stadt gestellt?
Wenn das nicht der Fall ist, mit welcher Begründung? Antwort
Bürgermeister Kern: Zu 3. und
4. Die Gesamtkosten für Reparatur und Einsatz
des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung können jetzt auf 6.228,50
€ beziffert werden. Rechnung
der Reparaturfirma: 4.241,50
€ Rechnung
des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung 5.
Sind die entstandenen Kosten von Gremien
der Stadt Rödermark genehmigt worden? Antwort
Bürgermeister Kern: Zu
5. Der Magistrat hatte sich bis zur
Erledigung der Arbeiten am 31.08.2006 um 12.30 Uhr mehr als 5x mit der Sache
befasst. Nämlich in seinen Sitzungen am 10. Juli, 24. Juli, 7. August, 21.
August und am 28. August. Hierbei wurde einvernehmlich festgestellt, dass durch
ein konzertiertes Maßnahmenbündel, das ich jetzt nicht im Einzelnen erläutern
möchte, welches aber auch den Einsatz finanzieller Mittel beinhaltete, der in
mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Zustand beseitigt werden sollte. Der
notwendige Finanzbedarf, der so kalkuliert wurde und auch für akzeptabel
erachtet wurde im Magistrat, der ist zumindest nicht aus dem Ruder gelaufen und
wurde aus dem Fachreich 6 gedeckt. 6.
War die Vorgehensweise (Kostenübernahme der
Reparaturen etc.) die einzig mögliche, oder gab es Alternativen? Antwort
Bürgermeister Kern: Zu
6. Die Verwaltung, insbesondere das
Ordnungsamt und die Liegenschaftsverwaltung sahen keine realistischen
Alternativen zur eingeschlagenen Verfahrensweise. Von mir wurde eine
Arbeitsgruppe zusammengerufen, in der auch Stellen des Kreises vertreten waren
wie das Veterinäramt und das Jugendamt. Wir haben sehr intensiv in mehreren
Gremien und Sitzungen darüber befunden. Letztes Jahr war es der
Eichenprozessionsspinner, der uns ein bisschen auf Trapp gehalten hat, dieses
Jahr war es die Ponyhaltung am Karnweg. 7.
Besteht die Möglichkeit, die entstanden
Kosten von Kreis, Land oder Bund erstattet zu bekommen? Falls ja, wurde dies
beantragt? Antwort
Bürgermeister Kern: Zu
7. Nein, das wurde alles geprüft.
Allerdings lässt die Stadt den Vorgang gegenüber den Verursachern nicht einfach
auf sich beruhen, sondern macht ihren Anspruch auf zivilrechtlichem Wege, wie
realistisch er auch immer sein mag, geltend. Zwei Zusatzfragen von Herrn Rädlein werden
von Bürgermeister Kern |
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