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Auszug - Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Foyer der Kulturhalle
Ort: Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

3.1     Anfrage der SPD-Fraktion
          betr.: Nutzerinitiative Dreieichbahn

 

Mit Brief vom 13.07.2006 wendet sich die Nutzerinitiative Dreieichbahn an die Magistrate der Städte Dreieich und Rödermark mit der Forderung Kürzungsmaßnahmen im Angebot der Dreieichbahn entgegenzuwirken. Die Nutzerinitiative beschreibt in diesem Zusammenhang den Attraktivitäsverlust der Dreieichbahn und sich daraus ergebende wirtschaftliche Ein-bußen.

Sie fordert darüberhinaus den Magistrat auf, an einer Kostenreduktion ohne Verlust der Angebotsattraktivität durch intelligente Maßnahmen mitzuarbeiten.

 

Daher fragen wir:

 

1.     Gibt es Schätzungen über die zu erwartende Mindernutzung der Dreieichbahn und damit einhergehende Verlagerung des Personennahverkehrs auf andere Verkehrsmittel?

 

2.     Welche intelligenten Maßnahmen sind von Seiten des Magistrats denkbar, die Kostensituation der Dreieichbahn zu verbessern ohne deren Attraktivität für die Bürger unserer Stadt zu schmälern?

Bürgermeister Kern beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Anschreiben und die Argumente der Nutzerinitiative waren Anlass für mehrere Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, der IG Dreieichbahn und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Offenbach. Zudem wurden das Schreiben und die gesamte Thematik der Kürzung von regionalen Verkehrsleistungen intensiv im Aufsichtsrat der Kreis-Verkehrsgesellschaft diskutiert. Da die Kreis-Verkehrsgesellschaft Offenbach für die Organisation und Abwicklung der regionalen Verkehre zuständig ist, wurden sämtliche Prüfungen, Gespräche, Verhandlungen und Aktivitäten von dort aus in Absprache mit den regionalen Verkehrsgremien durchgeführt.

 

Im Rahmen der KVG und deren Gremien sind einvernehmliche Absprachen zur weiteren Vorgehensweise getroffen worden.

 

Die Stadt Rödermark für sich hat keine Möglichkeiten, eigene Maßnahmen oder gar Veränderungen hinsichtlich des Angebotes und der Finanzierung der Dreieichbahn vorzunehmen. Eigene städtische Initiativen, die von der innerhalb der KVG abgestimmten Linie abweichen, würden dem Anliegen und der Sache schaden.

 

3.2     Anfrage der FDP-Fraktion
          betr.: Familie Hövelmeyer/Müller

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage Punkt für Punkt:

 

Wie aus der Presse zu entnehmen war, hat die Familie Hövelmeyer/Müller nach acht Wochen Aufenthalt Rödermark nunmehr verlassen. So sehr die sozialen Aspekte der Familie Hövelmeyer/Müller menschlich berühren und wegen der Kinder und Tiere Mitleid erwecken, ist es die Pflicht der Gemeindevertretung, über die Kosten zu wachen.

Weiterhin war aus der Presse zu entnehmen, dass es Kredite (wohl ohne Aussicht, diese jemals zurück zu erhalten) von Seiten der Stadt gegeben hat. Auch soll es Vereinbarungen gegeben haben, dass die Familie Hövelmeyer schon viel früher hätte Rödermark verlassen sollen.

Da die Überwachung der Verwendung der Gemeindeeinnahmen zur Hauptaufgabe der Gemeindevertretung gehört (HGO § 50 Abs. 2), bitten wir um die Beantwortung unserer Anfrage.

 

1.                 Wer hat die Familie Hövelmeyer/Müller und auf wessen Veranlassung in Rödermark festgesetzt? Warum ist in diesem Falle die Stadt Rödermark zuständig?

 

Antwort Bürgermeister Kern:

 

Zu 1.  Die Familie hatte sich bereits mit einem PKW, einem Wohnanhänger, einem LKW Anhänger mit 20 Pferden / Ponys und einem weiteren LKW-Anhänger auf den städtischen Grundstücken am Karnweg niedergelassen, als das Ordnungsamt durch einen Bürgeranruf darauf aufmerksam gemacht wurde. Der Sachverhalt wurde sofort vor Ort überprüft. Erst nach längerem Warten traf ein weiteres Fahrzeuggespann (Zugmaschine mit zwei Anhängern) der Familie ein. Die Familie wurde aufgefordert, das Grundstück sofort zu räumen und weiterzufahren. Von Seiten der Familie wurde dies auch sofort zugesagt. Dem Konvoi wurde gefolgt. Es kam zu einer kleineren Irrfahrt durch den Ortskern von Ober-Roden, über den Rödermarkring in das Industriegebiet Ober-Roden. Auf diesem Fahrweg kam es zu zwei Beinaheunfällen. Zudem wurde festgestellt, dass an dem Fahrzeugpark kein Blinker und keine Bremsleuchten funktionierten. Daraufhin wurde das Gespann angehalten. Dabei wurde festgestellt, das TÜV und ASU seit über sechs Monaten abgelaufen waren. Ebenso wurde festgestellt, dass zwischen der Zugmaschine und den Anhängern keine Verbindungsleitungen für Beleuchtung und Bremsen vorhanden sind und auch nicht mitgeführt wurden. Im Rahmen dieser Überprüfung stieß eine Polizeistreife zur Kontrolle dazu. Eine Weiterfahrt des Gespannes war einerseits ohne weitere technische Prüfung nicht zu vertreten. Andererseits befanden sich am Karnweg eine Vielzahl von Tieren bei hohen Außentemperaturen in einem geschlossenem Anhänger und bedurften der Betreuung / Verpflegung. Daher wurde der Konvoi mit Polizeibegleitung zu den restlichen Fahrzeugen am Karnweg verbracht. Zeitgleich wurde die Direktion Verkehrs- und Sonderdienste des PP Südosthessen informiert. Eine weitere Überprüfung der Fahrzeuge vor Ort durch die Polizei, die Direktion Verkehrs- und Sonderdienste sowie eines hinzugezogenen TÜV-Sachverständigen führte zu der Anordnung der Polizei, dass die Fahrzeuge nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden dürfen.

 

Für einen wesentlichen Teil der an die Familie Hövelmeyer erbrachten Leistungen gibt es keine öffentlich-rechtliche Zuständigkeit. Die Fragestellung war jedoch, wie der verkehrswidrige Zustand der Fahrzeuge beseitigt und die Mobilität der Familie wiederhergestellt wird. Mit den Eigenmitteln der Familie wäre eine Lösung dieser Problematik auf viele Monate hinaus nicht möglich gewesen.

 

2.                 Wieso hielt sich die Familie Hövelmeyer/Müller trotz einer gegenteiligen Vereinbarung mit der Stadtverwaltung länger als die vereinbarte Zeit (2 Wochen) auf städtischem oder privatem Grund im Gebiet der Stadt Rödermark auf?

 

Antwort Bürgermeister Kern:

 

Zu 2.  Diese Frage müsste eigentlich an die Familie Hövelmeyer/Müller gerichtet werden. Ich kann aber auch objektiv eine Feststellung dazu beitragen, weil sich die Herbeiführung eines ordnungsgemäßen Zustandes der Fahrzeuge, insbesondere auch wegen des schlechten Wetters, das dann kam und der zeitlichen Kapazitäten der eingeschalteten KFZ-Reparaturfirma verzögert hatte. Wir waren überhaupt froh, dass eine ortsansässige Firma gefunden werden konnte, die bereit und in der Lage war, zeitnah die Arbeiten, teilweise auch vor Ort, auszuführen.

 

3.                 Wie hoch sind die Gesamtkosten für Rödermark für den achtwöchigen Aufenthalt der Familie Hövelmeyer/Müller? Nicht nur die Kreditkosten, sondern auch die Kosten für die Mitarbeiter der beteiligten Ämter sind zu ermitteln.

4.                 Wie hoch belaufen sich die Kosten des Eigenbetriebes Abwasser und Entsorgung für die geleisteten Arbeiten (Umzugshilfe, Strom, Wasser, Gerätekosten, Arbeitsstunden der Mitarbeiter)? Wurde bzw. wird hierfür eine Rechnung des Eigenbetriebes an die Stadt gestellt? Wenn das nicht der Fall ist, mit welcher Begründung?

 

Antwort Bürgermeister Kern:

 

Zu 3. und 4.

          Die Gesamtkosten für Reparatur und Einsatz des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung können jetzt auf 6.228,50 € beziffert werden.

Rechnung der Reparaturfirma:               4.241,50 €

Rechnung des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung
                                                         1.986,95 €.

 

5.                 Sind die entstandenen Kosten von Gremien der Stadt Rödermark genehmigt worden?

 

Antwort Bürgermeister Kern:

 

Zu 5.  Der Magistrat hatte sich bis zur Erledigung der Arbeiten am 31.08.2006 um 12.30 Uhr mehr als 5x mit der Sache befasst. Nämlich in seinen Sitzungen am 10. Juli, 24. Juli, 7. August, 21. August und am 28. August. Hierbei wurde einvernehmlich festgestellt, dass durch ein konzertiertes Maßnahmenbündel, das ich jetzt nicht im Einzelnen erläutern möchte, welches aber auch den Einsatz finanzieller Mittel beinhaltete, der in mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Zustand beseitigt werden sollte. Der notwendige Finanzbedarf, der so kalkuliert wurde und auch für akzeptabel erachtet wurde im Magistrat, der ist zumindest nicht aus dem Ruder gelaufen und wurde aus dem Fachreich 6 gedeckt.

 

6.                 War die Vorgehensweise (Kostenübernahme der Reparaturen etc.) die einzig mögliche, oder gab es Alternativen?

Antwort Bürgermeister Kern:

 

Zu 6.  Die Verwaltung, insbesondere das Ordnungsamt und die Liegenschaftsverwaltung sahen keine realistischen Alternativen zur eingeschlagenen Verfahrensweise. Von mir wurde eine Arbeitsgruppe zusammengerufen, in der auch Stellen des Kreises vertreten waren wie das Veterinäramt und das Jugendamt. Wir haben sehr intensiv in mehreren Gremien und Sitzungen darüber befunden. Letztes Jahr war es der Eichenprozessionsspinner, der uns ein bisschen auf Trapp gehalten hat, dieses Jahr war es die Ponyhaltung am Karnweg.

 

7.                 Besteht die Möglichkeit, die entstanden Kosten von Kreis, Land oder Bund erstattet zu bekommen? Falls ja, wurde dies beantragt?

 

Antwort Bürgermeister Kern:

 

Zu 7.  Nein, das wurde alles geprüft. Allerdings lässt die Stadt den Vorgang gegenüber den Verursachern nicht einfach auf sich beruhen, sondern macht ihren Anspruch auf zivilrechtlichem Wege, wie realistisch er auch immer sein mag, geltend.

 

Zwei Zusatzfragen von Herrn Rädlein werden von Bürgermeister Kern
beantwortet.