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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes B 32 "An den Rennwiesen" als Satzung gemäß § 10 BauGB  

 
 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 13.03.2006 bis 13.04.2006 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

Das Plangebiet (Teilplan A) liegt am westlichen Rand von Urberach, westlich der bestehenden Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße, Rudolf-Diesel-Straße bzw. Adam-Opel-Straße. Nach Norden reicht es bis zur nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 7 Nr. 245/1 etwa auf Höhe des bestehenden nördlichen Bebauungsrand.

Nach Süden reicht es bis zur Bahntrasse der Dreieichbahn.

Nach Westen reicht es – gemessen von der Adam-Opel-Straße – ca. 330 m, erstreckt sich dann ca. 170 m nordwestlich der bestehenden Reihenhausbebauung Nr.13-17G, dann weiter bis zu der Wegeparzellen Flur 7 Nr. 182 bzw. der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 169, ca. 320 bzw. 260 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße gelegen und weiter bis zum Flurstück Flur 7 Nr. 144, ca. 210 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße.

 

Darüber hinaus befinden sich Flächen zwischen der Bahntrasse und der Rodaustraße mit den Flurstücken Flur 7 Nr. 128 bis 136 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie Teile der Straßenparzellen der Rudolf-Diesel-Straße und der Liebigstraße (Flurstücke Flur 8 Nr. 1/1 (tw.) und 177/3 (Teilplan A).

 

Ebenfalls im Geltungsbereich liegt das Flurstück Flur 7 Nr. 243/1 (tw.) (Teilplan B) nördlich des Teilplanes A und ca. 120 m nordwestlich der bestehenden Bebauung gelegen.

 

Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den nachfolgenden unmaßstäblichen Karten.


 

 

Teilplan A

 

 

 

 


 

 

Teilplan B

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Tagesordnungspunkt wie folgt abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                       Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /