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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Einrichtung eines Gymnasiums in Rödermark  

 
 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Konstituierende Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss

Der Magistrat wird beauftragt, beim Schulträger darauf hinzuwirken, in Rödermark das Angebot eines 12-jährigen Gymnasiums zu s

Der Magistrat wird beauftragt, beim Schulträger darauf hinzuwirken, in Rödermark das Angebot eines 12-jährigen Gymnasiums zu schaffen.

 

Herr Schrod erläutert den Antrag.

Herr Rädlein unterstützt den Antrag und führt Standortvorteile als Begründung an.

Herr Weber fragt, ob dadurch die „Dreigliedrigkeit“ des Schulwesens wieder eingeführt werden soll.

Herr M. Gensert versichert, dass Belange und Interessen der Oswald von Nell-Breuning-Schule unberührt bleiben sollen.

Herr Daum bezweifelt, ob aufgrund der vorhersehbaren demographischen Entwicklung überhaupt Bedarf für das Vorhaben besteht.

Herr Rädlein widerspricht ihm.

Frau Becht und Herr H. Gensert unterstützen den Antrag.

Herr Gerl fordert zunächst eine ausführliche Bedarfsprüfung.

Frau Becht weist darauf hin, dass dies zuständigkeitshalber vom Kreis Offenbach als Schulträger durchgeführt werden wird.

Herr Bürgermeister Kern gibt zu Bedenken, dass ohne eine gewissenhafte Bedarfsanalyse nicht seriös geplant werden könne. Er stellt fest dass die Gymnasien im Kreis Offenbach eher unterbelegt seien.

Herr Erster Stadtrat Sturm hält dem entgegen, dass die Gymnasien nicht unterbelegt seien, sondern Wartelisten führen müssten. Ferner gibt er die Information, dass derzeit 580 Schülerinnen und Schüler aus Rödermark zu einer Schule außerhalb der Stadt pendeln, davon allein 300 nach Dreieich.

Alsdann bittet der Vorsitzende zur Abstimmung über den Antrag.

Der Antrag wird mit vier gegen drei Stimmen angenommen.