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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass die noch
zu beschließende Satzung über den BebauungspIan “An den Rennwiesen“ rechtskräftig
werden kann, bevor die Regelungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung
angewendet werden müssen. Der Satzungsbeschluss ist durch den Magistrat so rechtzeitig und
so umfassend vorzubereiten, dass dieses Ziel erreicht werden kann, Notfalls muss auf die eingeleiteten Änderungen des Plans verzichtet
werden, wenn dies für einen rechtzeitigen Satzungsbeschluss unabdingbar ist. Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfiehlt der Ausschuss den
Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ als Satzung zu beschließen. Anmerkung: Laut
Bürgermeister Kern ist der Satzungsbeschluss für den 3.07.2006
(Stadtverordnetenversammlung) vorgesehen. |
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