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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997. Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom September 2004
und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und die Anregungen der Verwaltung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund durchgeführter
Voruntersuchung als entbehrlich angesehen. (Geänderter Beschlussvorschlag
der Verwaltung) Das Plangebiet (Teilplan A) liegt am westlichen Rand von
Urberach, westlich der bestehenden Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße,
Rudolf-Diesel-Straße bzw. Adam-Opel-Straße. Nach Norden reicht es bis zur
nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 7 Nr. 245/1 etwa auf Höhe des
bestehenden nördlichen Bebauungsrand. Nach Süden reicht es bis zur Bahntrasse der Dreieichbahn. Nach Westen reicht es – gemessen von der Adam-Opel-Straße –
ca.330 m, erstreckt sich dann ca. 170 m nordwestlich der bestehenden
Reihenhausbebauung Nr.13-17G, dann weiter nach Süden bis zu den Wegeparzellen
Flur 7 Nr. 182 bzw. 158, ca. 300 bzw. 260 m westlich der
Nikolaus-Schwarzkopf-Straße gelegen bzw. bis zum Flurstück Flur 7
Nr. 144, ca. 210 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße. Darüber hinaus befinden sich Flächen zwischen der Bahntrasse und
der Rodaustraße mit den Flurstücken Flur 7 Nr. 128 bis 136 im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes (Teilplan A). Ebenfalls im Geltungsbereich liegt das Flurstück Flur 7 Nr.
243/1 nördlich des Teilplanes A, ca. 120 m nordwestlich der
bestehenden Bebauung gelegen. Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den nachfolgenden
unmaßstäblichen Karten. Teilplan A Teilplan B Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt ohne weitere Aussprache
über den Tagesordnungspunkt abstimmen: Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU, SPD, FDP Ablehnung: Andere Liste/Die Grünen Enthaltung: / |
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