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Auszug - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 32 "An den Rennwiesen"  

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplan B 32 „An den Ren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997.

 

Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom September 2004 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Anregungen der Verwaltung.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund durchgeführter Voruntersuchung als entbehrlich angesehen. (Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung)

 

Das Plangebiet (Teilplan A) liegt am westlichen Rand von Urberach, westlich der bestehenden Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße, Rudolf-Diesel-Straße bzw. Adam-Opel-Straße. Nach Norden reicht es bis zur nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 7 Nr. 245/1 etwa auf Höhe des bestehenden nördlichen Bebauungsrand.

Nach Süden reicht es bis zur Bahntrasse der Dreieichbahn.

Nach Westen reicht es – gemessen von der Adam-Opel-Straße – ca.330 m, erstreckt sich dann ca. 170 m nordwestlich der bestehenden Reihenhausbebauung Nr.13-17G, dann weiter nach Süden bis zu den Wegeparzellen Flur 7 Nr. 182 bzw. 158, ca. 300 bzw. 260 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße gelegen bzw. bis zum Flurstück Flur 7 Nr. 144, ca. 210 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße.

 

Darüber hinaus befinden sich Flächen zwischen der Bahntrasse und der Rodaustraße mit den Flurstücken Flur 7 Nr. 128 bis 136 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Teilplan A).

 

Ebenfalls im Geltungsbereich liegt das Flurstück Flur 7 Nr. 243/1 nördlich des Teilplanes A, ca. 120 m nordwestlich der bestehenden Bebauung gelegen.

 

Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den nachfolgenden unmaßstäblichen Karten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan A

Textfeld:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt ohne weitere Aussprache über den Tagesordnungspunkt abstimmen:

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt ohne weitere Aussprache über den Tagesordnungspunkt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                       Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /