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Auszug - Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände zum Entwurf des Bebauungsplanes B 32 "An den Rennwiesen"  

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam aufgerufen

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam aufgerufen.

Beschluss:

Nach Begründung durch Bürgermeister Kern und den Stellungnahmen der Fraktionen unterbricht die Stadtverordnetenvorsteherin die Sitzung für fünf Minuten, weil bei den Fraktionen weiterer Beratungsbedarf über den neu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen besteht.

 

Hierauf ruft die Stadtverordnetenvorsteherin ruft zur Abstimmung auf:

 

Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen:
betr.: Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

 

1.       Die im Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes B 32 „An den Rennwiesen“ gelegenen Flächen nördlich der Verlängerung der Rudolf-Diesel-Straße bis zur Verlängerung der Liebigstraße werden von der weiteren Planung ausgeschlossen.

2.       Für den Fall, dass die Nachfrage nach Gewerblichen Bauland in Rödermark nicht befriedigt werden kann, wird die Planung, wie in dem vorgelegten Entwurf, weiter betrieben.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                             Andere Liste/Die Grünen, FDP(1x)

Ablehnung:                      CDU, SPD, FDP (1x)

Enthaltung:                     /

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

betr.: Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

 

Der Magistrat wird aufgefordert alle notwendigen Schritte zu unternehmen, dass im BbPl „An den Rennwiesen“ am westlichen Rand der Ausgleichsfläche (Flurstücke 157/ 1-3) ein Bolzplatz eingeplant wird.

Der Bolzplatz soll die Abmessungen von 15 x 30 Meter haben und für die Altersgruppe 12 – 16 Jahre vorgesehen werden.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                             SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP (21)

Ablehnung:                      CDU (22)

Enthaltung:                     /

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Beschlussvorschläge des Magistrats auf:

 

Bei den Punkten 5.11, 12.2 und 18 wird über ergänzte bzw. geänderte Beschlussvorschläge, bei Punkt 11.4 und 19 über neue Beschlussvorschläge abgestimmt.

 

1        Schreiben der DB Netz AG
          vom 04.11.2004 und 17.03.2004

 

zu 1.1 :

Der Hinweis der DB-Netz AG auf die vom Eisenbahnbetrieb und der Erhaltung der Bahnanlagen entstehenden Immissionen führt nicht zu einer Änderung der Planung. Die nach der schalltechnischen Untersuchung vom 29.06.2004 zu erwartende geringfügige Überschreitung der Orientierungswerte von maximal 2 dB(A) des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ für die zur Bahnstrecke nächstgelegenen Gebäudefassaden der geplanten Wohnbebauung wird im Rahmen der Abwägung hingenommen, zumal ein aktiver Lärmschutz zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes führen und hohe Aufwendungen erfordern würde. Zudem kann bei Neuerrichtung der Gebäude im Rahmen der „architektonischen Selbsthilfe“ durch entsprechenden Orientierung der Wohngrundrisse und/oder passive Schallschutzmaßnahmen für eine weitere Optimierung der Wohnruhe gesorgt werden.

 

zu 1.2

Der Hinweis der DB-Netz AG auf eine erforderlich werdende Gestattungsvereinbarung wird für die Umsetzung der Planung zur Kenntnis genommen.

 

 

2        Schreiben der Deutschen Telekom AG

          vom 19.11.2004 und 22.03.2004

 

Die Ausführungen der Deutschen Telekom AG, wonach bei Aufgrabungen darauf zu achten sei, dass Beschädigungen an Telekommunikationslinien vermieden werden sowie dass die Kabelschutzanweisung der Deutschen Telekom AG zu beachten sei, und die Bitte, die Deutschen Telekom AG mindestens 3 Monate vor Baubeginn zu informieren, werden für die Umsetzung der Planung zur Kenntnis genommen. Ein Änderungsbedarf wird nicht gesehen, da die vorhandenen Telekommunikationslinien innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen, der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, der öffentlichen Grünflächen sowie innerhalb der festgesetzten Fläche für die Landwirtschaft - Weg liegen, sodass auch im Hinblick auf die Zugängigkeit der Anlagen kein weiteres Erfordernis gesehen wird, die bestehenden Festsetzungen zu ändern.

 

 

3        Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 23.11.2004 und 31.03.2004

 

Der Hinweis des Eisenbahn-Bundesamtes auf eine planungsrechtliche Zulassungsentscheidung erforderlich werdende bauaufsichtliche Prüfung bei einer Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn im Zusammenhang mit der Kreuzung der Bahnlinie durch den Regenwasserkanal wird für die Umsetzung der Planung zur Kenntnis genommen.

 

4        Schreiben der Industrie und Handelskammer Offenbach am Main
vom 18.11.2004 und 03.03.2004


Die Ausführungen der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main bezüglich einer klaren Trennung von Wohnen und Gewerbe und der Anregung, den nördlichen Teil des Plangebietes einer gewerblichen Nutzung vorzuhalten, führen zu keiner Änderung der Planung. Die planerische Konfliktbewältigung findet in dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf eben durch die Festsetzung und Gliederung der Art der baulichen Nutzungen hin zu dem bestehenden Gewerbegebiet statt. So ist in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden gewerblichen Nutzungen ein Gewerbegebiet festgesetzt, wodurch es hier zu einem unproblematischen Nebeneinander von bestehender und geplanter Nutzung kommt. Auch sind in diesem Teil des Plangebietes nur solche gewerblichen Nutzungen zulässig, die von ihrem Störgrad her in einem Mischgebiet zulässig sind, wodurch auch die Nachbarschaft zu dem im Westen gelegenen Mischgebiet mit den hier zulässigen Wohnungen als unproblematisch zu beurteilen ist. Erst am äußersten westlichen Rand schließt sich ein allgemeines Wohngebiet an, wobei auch hier die Nachbarschaft zu dem angrenzenden im Osten gelegenen Mischgebiet der Strukturierung bzw. den Gliederungen der Baunutzungsverordnung entspricht.

 

5        Schreiben des Kreisausschusses des Kreises Offenbach am Main
vom 04.05.2005, 19.11.2004, 15.11.2004, 16.03.2004 und 31.03.2004

 

zu 5.1


Der Hinweis des Kreisausschusses auf den Schutzstatus der Streuobstbrache gemäß § 15 des Hessischen Naturschutzgesetzes am Rand des Plangebietes wird dadurch aufgegriffen, dass parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Befreiungsantrag bei der zuständigen Naturschutzbehörde gestellt wird. Dementsprechend wird eine eigenständige Bilanzierung für die dortigen Eingriffe erstellt und eine Teilfläche der Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.

 

zu 5.2

 

Die Bedenken des Kreisausschusses gegen die Einstufung des geplanten Auffanggrabens in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung werden dadurch aufgegriffen, dass die Bepflanzung des Grabens im Bebauungsplan verbindlich geregelt wird.

Zwar führt der Graben nur temporär Regenwasser, jedoch ist weiterhin eine naturnahe Bepflanzung und Einbindung vorgesehen, die eine Bewertung wie vorgenommen rechtfertigt. Selbst wenn man nur die Entstehung ausdauernder Ruderalfluren feuchter Standorte in der Grabenrinne annimmt, rechtfertigt deren ökologische Wertigkeit bei weitem die getroffene Einstufung.

 

zu 5.3

 

Die Bedenken des Kreisausschusses gegen die angerechnete Größe bei Bäumen führt nicht zu einer Änderung der Bilanzierung, da die Eingriffs-/ Ausgleichsverordnung (AAV) nicht für die Bauleitplanung gedacht und nicht für sie verbindlich ist und weil die getroffene Annahme von etwas mehr als 5 m Kronendurchmesser weiterhin als zutreffend angesehen wird.

 

zu 5.4

 

Die Anregung des Kreisausschusses, auf der Ausgleichsfläche im Teilplan B auf die vorgesehenen großflächigen Gehölzpflanzungen zu verzichten und stattdessen ausschließlich Extensivwiesennutzung festzusetzen, wird aufgegriffen.

 

zu 5.5

 

Der Hinweis des Kreisausschusses auf eine erforderlich werdende Erlaubnis für die Einleitung des Niederschlags- und Schichtwassers aus dem Regenrückhaltebecken in die Rodau wird für die Umsetzung der Planung zur Kenntnis genommen.

 

zu 5.7

 

Die Auffassung des Kreisausschuss des Kreises Offenbach am Main, wonach der Be­bau­ungs­plan­ent­wurf in einzelnen Teilbereichen nicht den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes entspreche, führt nicht zu einer Änderung der Planung. Die vorgelegte Planung wird in Übereinstimmung mit dem Planungsverband als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen. So sollen gemäß der Stellungnahme des für die Flächennutzungsplanung zuständigen Planungsverbandes die vom bisherigen Flächennutzungsplan abweichenden Nutzungen zudem als aktuelle Entwicklungsvorstellungen für die künftige Flächennutzung der Stadt Rödermark im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes für den Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main Berücksichtigung finden.

 

zu 5.8

 

Die Anregung des Kreisausschusses, für die festgesetzte Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern eine Mindestbreite vorzugeben, führt nicht zu einer Plan­än­de­rung, da die dort vorgesehene Eingrünungspflanzung durch Gehölzpflanzungen innerhalb der anschließenden Ausgleichsfläche ergänzt wird.

 

zu 5.9

 

Die Bedenken des Kreisausschusses gegen die Bewertung der geplanten Wiesenanteile an der Öffentlichen Grünfläche - Park in der Planungsbilanzierung führen nicht zu einer Änderung der Planung, da der Plan eine Festsetzung zur extensiven Bewirtschaftung der Rasenanteile enthält, wobei zu dem die vorgenommene Bewertung dem längeren Entwicklungszeitraum dieser Flächen gerecht wird.

 

zu 5.10

 

Die Ausführungen des Kreisausschusses im Hinblick auf die an das Plangebiet angrenzende altlastenverdächtigte Fläche bzw. die genannten Altstandorte außerhalb des Plangebietes bedingen keine Änderungen hinsichtlich der Festsetzungen bzw. Kennzeichnung dieser Flächen im Bebauungsplan, da nach Auskunft des zuständigen Umweltamtes Hanau nicht damit zu rechnen ist, dass Stoffe aus dem ehemaligen Betriebsgelände in das Plangebiet migrieren können.

 

zu 5.11         (ergänzter Beschlussvorschlag)

 

Die Anregung des Kreisausschusses, offene Kamine auszuschließen wird nicht aufgegriffen, da im Rahmen der Abwägung dem privaten Interesse an einer individuellen Errichtung von offenen mit Holz beheizten Kaminen oder Kaminöfen ein größeres Gewicht eingeräumt wird als dem generellen Interesse an einem Ausschluss dieser Feuerungsanlagen zur Verbesserung der Luftqualität, zumal die o. g. Anlagen in der Regel nicht der alleinigen Beheizung der neu entstehenden Gebäude dienen und auch nur in einem relativ geringfügigen Umfang im Jahr betrieben werden.

 

Die Begründung wird um weitere Ausführungen zu den lokalen klimatischen Auswirkungen der Planung ergänzt.

 

zu 5.12

 

Die Ausführungen des Kreisausschusses im Zusammenhang mit der Sicherstellung des 2. Rettungsweges, der Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge, der Mindestbreite der Zugänge sowie der damit im Zusammenhang stehenden Begrünung der Grundstücke führen nicht zu einer Änderungen der Planung, da sie nicht die Ebene der Bauleitplanung betreffen, sondern die Ebene der Ausbauplanung und die Sicherstellung dieser Vorgaben im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes umsetzbar ist.

 

zu 5.13

 

Der Hinweis des Kreisausschusses, wonach eine Löschwassermenge von mindestens 1.600 l/min. zur Verfügung gestellt werden muss und die Anzahl und die Entfernung der Löschentnahmestellen sowie deren Kennzeichnung gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung - zu erfolgen habe, bedingt keine Änderung der Planung, da das zuständige Wasserversorgungsunternehmen die geforderte Löschwassermenge bereitstellen kann und Anzahl und Entfernung der Löschwasserentnahmestellen bzw. deren Kennzeichnung im Rahmen der Ausbauplanung ohnehin zu beachten ist.

 

zu 5.14        

Der Hinweis auf die formlose Anzeige von Betriebswasseranlagen gemäß § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 durch den Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg bedingt keine Änderung der Planung, da der Bebauungsplanentwurf Betriebswasseranlagen wie z.B. Zisternen oder Brunnen planungsrechtlich nicht festsetzt.

 

6        Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen
          vom 09.11. und 16.03.2004

 

Der Hinweis des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen auf § 20 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes wird dadurch aufgegriffen, dass die Formulierung gemäß aktueller Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege gewählt wird.

 

7        Schreiben des Landrates des Landkreises Darmstadt-Dieburg
(Hauptabteilung Kataster, Flurneuordnung) vom 19.03.2004

 

Die Ausführungen des Landrates des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Zusammenhang mit der Befestigung ländlicher Wege bedingen keine Änderung der Planung. Der Bebauungsplanentwurf selbst setzt Art und Umfang der Befestigungen nicht fest, da zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, in welcher Weise der Wegeausbau erfolgt. So soll die genaue Ausgestaltung der Wegeflächen der nachfolgenden Ausbauplanung überlassen bleiben.

 

8        Schreiben des Landrates des Hochtaunuskreises (Amt für den ländlichen Raum) vom 23.11. und 24.03.2004

 

zu 8.1

 

Bezüglich der Darstellung des Flächennutzungsplanes und der Ansicht, dass der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt sei, wird der Landrat des Hochtaunuskreises auf den entsprechenden Beschluss zur inhaltsgleichen Anregung des Kreisausschusses des Kreises Offenbach am Main verwiesen.

 

zu 8.2

 

Die Bedenken des Landrates des Hochtaunuskreises wegen des Verlusts landwirtschaftlich gut nutzbarer Fläche führen nicht zu einer Planänderung. Es werden keine Alternativen gegen die Heranziehung dieser verfügbaren und ökologisch gut aufwertbaren Fläche gesehen, zumal die Fläche unmittelbar am Regionalparkkorridor liegt und damit vom Landschaftsplan des ehemaligen Umlandverbands Frankfurt als Fachplan für eine solche ökologische Aufwertung vorgesehen ist.

 

zu 8.3


Bezüglich der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen wird der Landrat des Hochtaunuskreises auf den entsprechenden Beschluss zur Anregung des Landrates des Kreises Darmstadt-Dieburg verwiesen.

 

zu 8.4

 

Die Bedenken des Landrates des Hochtaunuskreises wegen der bestehenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Ausgleichsfläche im Bereich des Teilplans B und der Hinweis, dass diese Fläche nicht im Biotopverbundgebiet des Landschaftsplans liegt, führen nicht zu einer Planänderung. Die Fläche liegt im Regionalpark-Korridor, wo ebenfalls eine räumliche Konzentration von Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes stattfinden soll. Zudem ist darauf zu verweisen, dass derzeit keine geeigneten Alternativflächen insbesondere in räumlich funktionalem Zusammenhang zum Eingriff zur Verfügung stehen.

 

zu 8.5

 

Die Anregung des Landrates des Hochtaunuskreises, auf die Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Teilplans B zu verzichten, führt nicht zu einer Planänderung, da im Bereich der Gewässerpflegekonzepte derzeit keine Flächen in der erforderlichen Größenordnung verfügbar sind, die eine ausreichende ökologische Aufwertung zulassen würden.

 

9        Schreiben des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main

         vom 19.11. und 25.03.2004

 

zu 9.2

Die Anregungen des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main zu der im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten S-Bahn-Verbindung zwischen Urberach und Dietzenbach werden dadurch berücksichtigt, dass die Begründung diesbezüglich ergänzt wird. So ist die Errichtung einer von der bestehenden Bahntrasse abgehenden zusätzlichen Trasse sowie ggf. erforderlicher Schallschutzmaßnahmen wie z.B. die Anlage einer Schallschutzwand innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche möglich, ggf unter Verlegung des Grabens.

 

zu 9.3

 

Die Anregung des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main, zu prüfen, ob die Realisierung eines zweigleisigen Ausbaus des Abschnitts der Bahnlinie im Bereich des Plangebietes möglich ist, führt nicht zu einer Planänderung. Es wird als unverhältnismäßig angesehen, angesichts der bisherigen unkonkreten Planungsabsichten für die S-Bahn-Linie und einen zweispurigen Ausbau der Bahnstrecke konkrete Flächen vorzuhalten, zudem auch eine Überplanung der südlich gelegenen Regenrückhalteflächen möglich bleibt.

zu 9.4

Die Anregung des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main, Informationen zur Fauna in den Plan aufzunehmen, wird dahingehend aufgegriffen, dass die Begründung diesbezüglich ergänzt wird. Allerdings wird kein Erfordernis für eine spezielle faunistische Kartierung gesehen, da angesichts der Vorprägung des Plangebietes keine seltenen und gefährdeten Arten zu erwarten sind.

 

zu 9.5

 

Der Hinweis des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main auf einen möglichen Schutzstatus nach § 15 d des Hessischen Naturschutzgesetzes des Grünlandstreifens mit Feuchtezeigern entlang des Grabens „Im Entenweiher„ führt nicht zu einer Plan­än­de­rung, da der zuständige Kreisausschuss des Kreises Offenbach am Main keine solche Einstufung vornimmt.

 

zu 9.6


Die Ausführungen des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main bezüglich der Darlegung der  Boden- und Grundwasserverhältnisse im Plangebiet führen nicht zu einer Plan­än­de­rung, da es als ausreichend angesehen wird, dass die wesentlichen Ergebnisse der vorliegenden Erkundung in die Begründung aufgenommen wurden.

 

zu 9.7


Hinsichtlich seiner Bedenken gegen die Berücksichtigung des Auffanggrabens in der Eingriffs-/ Aus­gleichsbilanzierung wird der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main auf die Behandlung der diesbezüglichen Bedenken des Kreisausschusses des Kreises Offenbach verwiesen.

 

zu 9.8


Die Bedenken des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main wegen der Anwendung von Nutzungstypen in der Planungsbilanzierung, die nach der Ausgleichsabgabeverordnung nicht für die Bewertung anzulegender Flächen oder nur für Maßnahmen im Außenbereich vorgesehen sind, führen nicht zu einer Änderung der Planung, da die Ausgleichsabgabeverordnung für die Bauleitplanung nicht verbindlich und vielmehr ein längerfristiger Entwicklungshorizont bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.

 

zu 9.9


Die Anregung des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main, zusätzlich erforderlich werdende Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich der Regionalparkplanung oder im Biotopverbundbereich des Landschaftsplans vorzusehen, führen nicht zu einer Planänderung, da anlässlich der aktuellen Planänderung keine zusätzlichen Ausgleichsflächen erforderlich werden.

 

zu 9.10

Bezüglich seiner Anregung, die Ausgleichsmaßnahmen im Teilplan B mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, wird der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main auf die Beschlussfassung zu Anregungen des Kreisausschusses zu der angesprochenen Fläche verwiesen.

 

Anlässlich des Hinweises auf die Lage am Regionalpark-Korridor wird eine Festsetzung in den Plan aufgenommen, wonach am Rand der Fläche entlang des geplanten Regionalparkweges das Anpflanzen von einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen sowie  kleinflächige wasserdurchlässige Flächenbefestigungen und bauliche Anlagen des Regionalparks zulässig sind.

 

10      Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt
vom 30.11.2004 und 25.03.2004

 

zu 10.2

Es wird ein Hinweis in den Planentwurf aufgenommen, wonach mit Blick auf das in geringer Tiefe anstehende „Rotliegende“ Belastungen mit Arsen nicht ausgeschlossen werden können und im Einzelfall das anfallende Abraummaterial gemäß abfallrechtlichen Vorgaben zu behandeln ist. An der Festsetzung des Baugebietes wird weiterhin festgehalten, da nach dem derzeitigen Kenntnisstand im Rahmen einer Bebauung nicht von einer Belastung der Bevölkerung mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen ausgegangen werden muss.

 

zu 10.3

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt wird bezüglich seiner Ausführungen im Zusammenhang mit Altflächen, Altlasten etc. im Plangebiet auf den entsprechenden Beschluss zur diesbezüglichen Ausführungen des Kreisausschusses verwiesen. Die entsprechenden Ausführungen werden in der Begründung dargelegt.

 

zu 10.4


Die Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt, eine Berechnung bezüglich der Einleitung von Niederschlagswasser in die Rodau vorzulegen, wird dadurch aufgegriffen, dass in die Begründung Angaben zu der Größenordnung der zukünftigen Einleitungen von Niederschlagswasser in die Rodau aufgenommen werden.

 

11      Schreiben der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach

vom 11.11.2004

 

zu 11.1

 

Die Anregung der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach, gesparte Kosten der Lärmschutzwand den neuen Anwohnern für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen kann nicht gefolgt werden. Die Umlegung von Erschließungskosten ist nur auf die Betroffenen möglich und nur für auch baulich umgesetzte Maßnahmen. Eine Weitergabe von eingesparten Kosten ist gesetzlich nicht möglich.

 

zu 11.2

 

Der Hinweis der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach, die Karte der schalltechnischen Untersuchung sei nicht lesbar, führt nicht zu einer Planänderung, da in die Begründung die wesentlichen Ergebnisse eingearbeitet wurden. Der Hinweis wird jedoch zum Anlass genommen, die Lesbarkeit der Karte zu verbessern.

 

zu 11.3

 

Die Anregung der evangelischen Petrusgemeinde, zu der Bahnlinie hin eine Kombination von Zaun und Gehölzen zu erstellen, wird dadurch berücksichtigt, dass innerhalb der Begründung dargelegt wird, dass es als sinnvoll angesehen wird, zwischen dem bestehenden Weg und der Bahnlinie außerhalb des Geltungsbereichs einen Zaun zu errichten.

 

zu 11.4         (neuer Beschlussvorschlag)


Die endgültige Entscheidung wird zurückgestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass spätestens bis zum Satzungsbeschluss die Realisierung eines Bolzplatzes bisheriger Dimension sichergestellt ist.

 

zu 11.5

 

Der Hinweis der evangelischen Petrusgemeinde auf einen Wasseraustritt auf dem Schulgelände führt nicht zu einer Änderung der Planung, da das Austreten von Schichtwasser für den Bereich des Plangebietes bekannt ist. Die Planung dient gerade auch dazu, dieses Schichtwasser am Rande des Plangebietes abzufangen.

 

zu 11.6


Die Anregung der evangelischen Petrusgemeinde in der Umgebung der Schule und des Kindergartens weitere Gemeinschaftseinrichtungen sozialer und kirchlicher Art vorzusehen, führt nicht zu einer Änderung der Planung, da ein Erfordernis zur Festsetzung konkreter Flächen zum jetzigen Zeitpunkt einerseits nicht gegeben ist und andererseits z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke innerhalb der festgesetzten Misch- und Wohngebiete allgemein zulässig sind.

 

zu 11.7

 

Die Anregung der evangelischen Petrusgemeinde, auf die mögliche zukünftige Bahnlinie nach Dietzenbach hinzuweisen, wird dadurch aufgegriffen, dass ins Planbild ein zeichnerischer Hinweis auf die ungefähre Lage einer zukünftigen Bahnlinie aufgenommen wird.

 

zu 11.8

 

Die Anregung der evangelischen Petrusgemeinde, im Gewerbegebiet einen Parkplatz für Veranstaltungen von Schule und Kindergarten als Reservefläche vorzusehen, führt nicht zu einer Änderung der Planung, da der Plan gerade im nördlichen Plangebietesabschnitt vergleichsweise breite Querschnitte mit Parkmöglichkeiten vorsieht und um das Schulgelände herum zwei öffentliche Parkplatzflächen vorgesehen sind.

zu 11.9

 

Die Anregung der evangelischen Petrusgemeinde Urberach, das Wohngebiet durch eine ähnlich Idee wie den Regionalpark - Anlaufpunkt auf der Bulau aufzuwerten, wird für den Planungsprozess der Regionalpark-Planung zur Kenntnis genommen.

 

zu 11.10


Die Anregung der evangelischen Petrusgemeinde, eine Anbindung an den Stadtbus vorzusehen, wird für die Stadtbusplanung zur Kenntnis genommen.

 

12      Schreiben des Eigenbetriebs Entsorgung und Dienstleistung
vom 08.12.2004 und 28.05.2004

 

zu 12.1

 

Hinsichtlich seiner Hinweise auf Bodenbelastungen im Bereich des Rotliegenden wird der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung auf die Behandlung der diesbezüglichen Anregungen des Regierungspräsidiums Darmstadt verwiesen.

 

zu 12.2         (geänderter Beschlussvorschlag)

 

Die Anregung wird zum Anlass genommen, die der Begründung beigefügte Bestandskarte um Hinweise auf das vorhandene Drainagenetz zu ergänzen.

 

zu 12.3

 

Die Anregung des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung, den Abschnitt der verlängerten Schillerstraße zwischen Nikolaus-Schwarzkopf-Straße und Plangebiet in den Geltungsbereich aufzunehmen, wird nicht aufgegriffen. Diese Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan "Seewald, Teil 1" als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

 

zu 12.4

 

Der Hinweis, die Festlegung, welche Straßen nur in einer Richtung befahren werden dürften, sei von der zuständigen Verkehrsbehörde anzuordnen, führt nicht zu einer Änderung der Planung, da solche Festlegungen nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind.

 

zu 12.5

 

Die Bedenken des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung gegen die mit 10 m Breite festgesetzte Erschließungsstraße des Wohn- und Mischgebietes führen zu keiner Änderung der Planung. Diese Breite wird weiterhin - auch unter Zugrundelegung der einschlägigen Richtlinien - als ausreichend erachtet, den sich aus dem Plangebiet ergebenden Verkehr abwickeln zu können. Die Begründung wird in diesem Zusammenhang um Angaben über die mögliche Aufteilung des Straßenraums ergänzt.

 

zu 12.6

 

Bezüglich der Anregung des Eigenbetriebes, die Entwässerung im Trennsystem als Vorgabe in den Plan aufzunehmen, ist auf den abschließenden Festsetzungskatalog nach § 9 Abs. 1 BauGB hinzuweisen, der eine die Festlegung auf eine besondere Form der Entwässerung nicht hergibt. Auch wird angesichts der geplanten Rückhaltung des Niederschlagswassers innerhalb des Rückhaltebeckens am Südrand des Plangebietes und des felsigen Untergrundes kein Erfordernis gesehen, hier zusätzlich dezentrale Rückhaltemöglichkeiten zwingend vorzuschreiben. Es wird daher lediglich eine Empfehlung aufgenommen, Niederschlagswasser zu sammeln und z.B. zur Gartenbewässerung zu verwenden.

 

zu 12.7

 

Der Hinweis des Eigenbetriebes, dass die festgelegte Anzahl von Straßenbäumen nur unter bestimmten Bedingungen eingehalten werden könne, wird zur Kenntnis genommen. Ein Änderungserfordernis ergibt sich jedoch nicht, da die getroffenen Festsetzungen so flexibel anwendbar sind, dass auf die vom Eigenbetrieb genannten Punkte, z.B. Leitungstrassen bei der Anpflanzung der Bäume reagiert werden kann.

 

zu 12.8

 

Der Hinweis des Eigenbetriebes auf eine Unstimmigkeit bei einem der Baumtore wird durch eine Korrektur des Plans berücksichtigt.

 

zu 12.9

 

Der Hinweis des Eigenbetriebes, die Anregung zur Reduktion der Spielplätze zugunsten eines größeren Spielplatzes westlich der Schule sei nicht aufgegriffen worden, führt nicht zu einer Planänderung. Weiterhin wird die Anlage mehrerer kleiner Spielplätze gerade für Kleinkinder im Sinne kurzer Wege als wichtig angesehen.

 

zu 12.10

 

Der Hinweis des Eigenbetriebes, die vorgesehene Parkplatzfläche, angrenzend an das Schulgelände sei zum Aufstellen von Containern zur Altglas- und Kleidersammlung etc. vorgesehen, führt nicht zu einer Änderung der Planung, da die heutigen Festsetzungen als geeignet angesehen werden, eine solche Nutzung zu ermöglichen.

 

13      Schreiben der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE)
vom 29.04.2005 und 25.11.2004

 

Die Anregungen des HEAG Südhessischen Energie AG bezüglich des Standorts für eine geplante Umspannanlage werden zum Anlass genommen, Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs "Am Hainchesbuckel" hierfür vorzusehen.

 

14      Schreiben des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg
vom 10.03.2004

 

Auf Ebene des Bebauungsplanes wurden die bestehenden Wasserleitungen, sofern sie innerhalb zukünftiger privater Baugrundstücke gelegen kommen, durch die Ausweisung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zugunsten des Gruppenwasserwerkes Dieburg berücksichtigt und ihr Verlauf dargestellt. Der genaue Verlauf wie auch das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht  werden an die genaue Trassenführung laut zwischenzeitlich vorliegendem Lageplan angepasst bzw. ergänzt ebenso wie die daraus sich ergebende Verschiebung bzw. Anpassung der Planung im Bereich der nordwestlich gelegenen Baufenster des Gebietes 3 und 4.

 

15      Schreiben von Herrn Thorwald Ritter im Auftrag des Kreisverbandes
Offenbach des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland,
vom 08.11.2004

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz wird bezüglich seiner Bedenken zur Abweichung der Planung vom Flächennutzungsplan auf die entsprechenden Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Kreisausschusses  und des Planungsverbandes Frankfurt / Region Rhein-Main verwiesen. Die Ansicht, dass innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche eine ausreichende Begrünung und Lärmschutz nicht gewährleistet werden kann, wird nicht geteilt, da die für nicht bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen für eine neue Trasse und ggf. erforderliche Lärmschutzanlagen wie z.B. die Errichtung einer Lärmschutzwand als ausreichend erachtet werden.

 

16      Schreiben der Kreisstadt Dietzenbach
vom 08.11.2004

 

zu 16.1

 

Bezüglich ihres Hinweises auf die geplante S-Bahn-Trasse wird die Kreisstadt Dietzenbach auf die Behandlung einer gleichlautenden Anregung des Bundes für Umwelt und Naturschutz bzw. des Planungsverbandes verwiesen.

 

zu 16.2

 

Hinsichtlich seiner Anregungen, die möglicherweise entstehende Lärmbelastung bei der Umsetzung der S-Bahn-Trasse zu berücksichtigen, wird die Stadt Dietzenbach auf die Behandlung einer diesbezüglichen Anregung des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main verwiesen.

 

17      Schreiben der Stadt Dreieich
vom 16.11.2004

 

Die Bedenken der Stadt Dreieich gegen die Planung wegen möglicher verkehrlicher Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrt Offenthal führen nicht zu einer Aufgabe der Planung. So ist das Plangebiet nicht unmittelbar an die B 486 angeschlossen. Vor dem Hintergrund einer in der Verkehrsmengenkarte 2000 des Landes Hessen dargestellten Gesamtverkehrsmenge von 7658 Kfz/Tag wird für den Prognosezeitraum 2015 lediglich mit einer Zunahme von ca. 730 Kfz/24h aus dem Baugebiet insgesamt in Richtung Offenthal gerechnet, weshalb im Rahmen der Abwägung an der Ausweisung des Baugebietes festgehalten wird. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Planfeststellungsverfahren für die Ortumgehung Offenthal eingeleitet ist.

 

18      Anregungen der Verwaltung nach Durchführung der Erörterung mit den Grundstückseigentümern (geänderter Beschlussvorschlag)

 

Die Anregungen der Verwaltung werden zum Anlass genommen, im Mischgebiet (Gebiet 2) die Festsetzung zur offenen Bauweise dahingehend zu ergänzen, als dass nunmehr neben Einzelhäusern auch Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig sind.

 

In Gebiet 7 werden neben Einzelhäusern in offener Bauweise nunmehr auch Doppelhäuser zugelassen, wobei die Zahl der Wohneinheiten bei Einzelhäusern auf maximal 4, je Doppelhaushälfte auf maximal 2 begrenzt wird.

Auf die Festsetzung der bislang im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Flächen für Stellplätze und Garagen auf Höhe der Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße 30 und Nikolaus-Schwarzkopf-Straße 12 wird verzichtet. Stattdessen werden hier Baugrundstücksflächen ausgewiesen und die überbaubare Grundstücksfläche angepasst.

Ein geringfügiger Änderungsbedarf ergibt sich auch durch die Vergrößerung der Wendefläche und die Verlegung des Fußweges auf Höhe des Gebäudebestandes Nikolaus-Schwarzkopf-Straße 32.

 

Für die Baugebiete 2, 5 und 6 wird die maximale Gebäudelänge auf 20 m begrenzt.

 

19 Neuer Beschlussvorschlag

 

Die Festsetzungen zur maximalen Höhe der baulichen Anlagen werden dahingehend geändert, als in dem Gebiet 4 nunmehr maximal 9 m und in Gebiet 5 maximal 10,5 m zulässig sind.

 

Darüber hinaus wird für alle Gebiete – mit Ausnahme des Gewerbegebietes - die Oberkante (OK) des Fußbodens auf eine Höhe von mindestens 0,3 m über dem nächstgelegenen Punkt der OK der Fahrbahn der jeweiligen Erschließungsstraße festgesetzt. Auch wird sowohl bei den festgesetzten Misch- wie auch den Wohngebieten die Gesamtbreite der Gauben und Zwerchgiebel je Dachfläche auf maximal 1/3 der darunter liegenden Außenwand begrenzt.

 

Die Festsetzung von zwingend zwei Vollgeschossen in Gebiet 5 wird zugunsten einer flexibleren Lösung aufgegeben, wonach nunmehr maximal zwei Vollgeschosse festgesetzt werden.

 

Die Festsetzungen des Gebietes 6 westlich der Haupterschließungsstraße werden dahingehend geändert, als die maximale Höhe der baulichen Anlagen auf nunmehr 9 m in Anpassung an das Gebiet 4 begrenzt wird und maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind. Auch werden die gestalterischen Festsetzungen für diesen Bereich geändert und die Festsetzungen zum Gebiet 4 übernommen.

 

Das unmittelbar südlich der Schule gelegene Gebiet 6 wird mit Blick an das südlich angrenzende Gebiet 7 und auch mit Blick auf die bestehende Bebauung entlang der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße und mit der Zielsetzung, eine gestufte Höhenentwicklung zum neuen Ortsrand zu erreichen, als Gebiet 7 festgesetzt. Auch für das Gebiet 7 wird eine Gebäudelänge bis höchstens 20 m zugelassen. Der südlich gelegene Bereich unmittelbar nördlich des Spielplatzes wird nunmehr als Gebiet 5 festgesetzt.

 

Das nordwestlich der Kindertagesstätte gelegene, im Bebauungsplan festgesetzte Gebiet 2 wird nunmehr als Gebiet 5 festgesetzt.

Der bislang im Bebauungsplanentwurf nördlich der Kindertagesstätte gelegene Teil des Gebietes 2 wird weiterhin als Mischgebiet festgesetzt, jedoch unter Reduzierung der Grundflächenzahl auf 0,4, der Geschossflächenzahl auf 0,8 bei maximal zwei Vollgeschossen und einer maximalen Höhe der baulichen Anlagen von 10,5 m. Die Länge der Gebäude beträgt auch hier höchstens 20 m, ebenso sind in offener Bauweise Einzel-, Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig.

 

Der unmittelbar südlich der Schule als Gebiet 7 festgesetzte Bereich wird nunmehr als Gebiet 5 festgesetzt. Auf die Zusammenfassung der überbaubaren Grundstücksflächen wird verzichtet und es bleibt weiterhin bei der Festsetzung von zwei getrennten Baufenstern.

 

Auf die Festsetzungen zur Stellung der baulichen Anlagen im Gebiet 4 des Bebauungsplanentwurfs wird verzichtet, um damit den Gestaltungsspielraum der zukünftigen Bauherren bei einer Bebauung Ihrer Grundstücke und der Ausrichtung ihrer Gebäude zu erhöhen.

Die Festsetzung im Bebauungsplanentwurf bezüglich der zulässigen Einfriedungen im Gebietes 1, dem festgesetzten Gewerbegebiet, wird überwiegend gestrichen, um den zukünftigen Gewerbetreibenden einen größeren Gestaltungsspielraum einzuräumen. Lediglich zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin werden Einfriedungen wie bisher auf 1,2 m begrenzt um hier hohe Mauern etc. zu verhindern.

 

Darüber hinaus wird die Festsetzung zur Fassadenbegrünung dahingehend geändert, als Außenwandflächen sowie deren Teilflächen erst ab einer Flächengröße von mehr als 50 m² mit einheimischen Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen sind, sofern diese Flächen einen Bodenanschluss besitzen und keine Wandöffnungen aufweisen.

Bei Abstimmung der einzelnen Punkte:

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die Punkte einzeln bzw. blockweise wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis zu 1.1:                Abstimmungsergebnis zu 1.2:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:                   /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:                   Abstimmungsergebnis zu 3:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 4:                   Abstimmungsergebnis zu 5.1:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:                                            Ablehnung:         /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.2:                Abstimmungsergebnis zu 5.3:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.4                 Abstimmungsergebnis zu 5.5:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.7:                Abstimmungsergebnis zu 5.8:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:                   /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.9:                Abstimmungsergebnis zu 5.10:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:                   /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.11:              Abstimmungsergebnis zu 5.12:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.13:              Abstimmungsergebnis zu 5.14:

einstimmig angenommen                         mehrheitlich angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:          /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 6:                   Abstimmungsergebnis zu 7:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 8.1:                Abstimmungsergebnis zu 8.2:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 8.3:                Abstimmungsergebnis zu 8.4:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 8.5:                Abstimmungsergebnis zu 9.2:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 9.3:                Abstimmungsergebnis zu 9.4:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 9.5:                Abstimmungsergebnis zu 9.6:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 9.7:                Abstimmungsergebnis zu 9.8:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

Es erfolgt blockweise Abstimmung über die Punkte 9.9 bis 11.3:

 

Abstimmungsergebnis zu 9.9:                Abstimmungsergebnis zu 9.10:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 10.2:              Abstimmungsergebnis zu 10.3:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 10.4:              Abstimmungsergebnis zu 11.1:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 11.2:              Abstimmungsergebnis zu 11.3:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 11.4:              Abstimmungsergebnis zu 11.5:

mehrheitlich angenommen                      einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU                                  Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:  SPD, AL, FDP                     Ablehnung:         /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Blockweise Abstimmung über die Punkte 11.6 bis 12.1:

 

Abstimmungsergebnis zu 11.6:              Abstimmungsergebnis zu 11.7:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 11.8:              Abstimmungsergebnis zu 11.9:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 11.10:            Abstimmungsergebnis zu 12.1:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

Blockweise Abstimmung über die Punkte 12.3 bis 12.5:

 

Abstimmungsergebnis zu 12.2:              Abstimmungsergebnis zu 12.3:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 12.4:              Abstimmungsergebnis zu 12.5:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 12.6:              Abstimmungsergebnis zu 12.7:

mehrheitlich angenommen                      mehrheitlich angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, FDP, AL

Ablehnung: Andere Liste/Die Grünen      Ablehnung:  SPD

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 12.8:              Abstimmungsergebnis zu 12.9:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 12.10:            Abstimmungsergebnis zu 13:

einstimmig angenommen                         mehrheitlich angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung: Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:          /

 

 

Abstimmungsergebnis zu 14:                 Abstimmungsergebnis zu 15:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 16.1:              Abstimmungsergebnis zu 16.2:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, FDP                  Zustimmung: CDU, SPD, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:         /

Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen      Enthaltung: Andere Liste/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 17:                 Abstimmungsergebnis zu 18:

einstimmig angenommen                         einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP            Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /                                     Ablehnung:          /

Enthaltung:      /                                     Enthaltung:         /

 

Abstimmungsergebnis zu 19:

einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, SPD, AL, FDP

Ablehnung:      /
Enthaltung:      /