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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der
Bürgermeister-Direktwahl vom 06. März 2005. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Die Beratung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll
ohne Aussprache erfolgen. |
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