Bürgerinformationssystem
Auf Grund einiger offen gebliebener Fragen wird in den
Fraktionen zunächst zu klären sein, wie mit der Vorlage verfahren wird. Falls
die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung nicht ohne Aussprache
beschlossen werden kann, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss, die
endgültige Beschlussfassung gemäß § 50 HGO zu delegieren. Der Haupt- und
Finanzausschuss würde dann am 30.06.2005 über die Vorlage beschließen. Herr Sturm regt an, die noch offenen Fragen schriftlich bei der
Verwaltung einzureichen. |
|||||||||||||||||||||||||||||