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Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss


3.1              Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Änderung des Bebauungsplans in Waldacker

 

Im Mai 2004 wurde die Änderung der BbauPl in Waldacker beschlossen, wir fragen in diesem Zusammenhang:

 

1.      Wie ist der derzeitige Planungsstand?

 

2.      Wann ist mit der Offenlegung der Bbaupl zu rechnen?

 

Bürgermeister Maurer nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18. Mai 2005 die Ergänzung bzw. Änderung der Bebauungspläne für Waldacker beschlossen.

Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft werden.

Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben werden kann.

 

Der Magistrat beauftragte die Planungsgruppe Darmstadt zunächst mit einer städtebaulichen Bestandsaufnahme der Bebauungen und Nutzungen sowie einer entsprechenden Analyse. Damit verbunden ist auch die Erarbeitung und Formulierung von Änderungsvorschlägen, die Eingang in die Bebauungspläne erhalten sollten.

 

Das Planungsbüro hat am 13. Dezember 2004 die städtebauliche Bestandaufnahme und Analyse vorgestellt. Zurzeit werden die Änderungsvorschläge erarbeitet. Ziel ist es in der Märzsitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses darüber zu beraten.

 

 

3.2              Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Ehemaliger TN-Parkplatz, Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 9,
Flurstück 58/19
 

1.      Ist das Grundstück wie vereinbart lastenfrei und saniert in den Besitz der Stadt übergegangen? Wenn ja, wann?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet jeweils die Einzelfragen:

 

Das Grundstück wurde vereinbarungsgemäß saniert.

Das Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Umwelt Hanau – hat mit Verfügung vom 16. Dezember 2004 erklärt, dass die Sanierung des Geländes gemäß Sanierungsplan erfolgreich auf die Folgenutzung „Wohnen“ saniert wurde. Die Einhaltung wurde mit der Abschlussbeprobung und der entsprechenden Dokumentation nachgewiesen.

Dieser Bescheid erreichte uns am 21. Dezember 2004. Nunmehr kann die Übernahme des Grundstücks erfolgen. Dem beurkundenden Notar wird der Bescheid des RP demnächst übergeben.

 

 

2.      Ist die Sanierung abgeschlossen?

 

Die Sanierung als solche ist abgeschlossen. Es sind jedoch noch gering belastete Auffüllungsreste, die jedoch kein Hindernis für eine Wohnbebauung darstellen und von denen auch keine Gefährdung ausgeht, vorhanden. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind diese Bodenschichten zu entsorgen. Wenn diese Bodenschichten nicht angegriffen werden, können sie sogar im Boden verbleiben.

Diese Auffüllungsreste befinden sich im nördlichen Bereich des Grundstückes auf einer Fläche von ca. 480 qm, in einem Böschungskeil entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und auf einer Fläche von ca. 20 qm im südlichen Bereich des Grundstückes (Bereich für Baumaschinen und LKW).

 

Über diese Entsorgungskosten werden noch Verhandlungen mit der Vertragspartnerin geführt.

 

 

3.      Weshalb erfolgte keine vollständige Verfüllung?

 

Von einer vollständigen Verfüllung wurde abgesehen, da bei einer Bebauung beim Erdaushub die anfallenden Erdmassen in der Regel abgefahren werden müssen. Es erscheint unlogisch, erst Bodenmassen aufbringen zu lassen, die dann wieder abgefahren werden müssen.

 

 

4.      Ist dem Magistrat bekannt, dass auf dem Grundstück Personen mit „Quads“ Geländeübungen veranstalten?

 

Bei der Verwaltung gingen bisher keine konkreten Hinweise ein.

 

 

5.      Wie plant der Magistrat das Grundstück zu verwerten?

 

Da die Sanierung mit dem Ziel einer Wohnbebauung erfolgte, ist auch davon auszugehen, dass ggf. das Grundstück auch einer entsprechenden Nutzung zugeführt wird. Es bestehen jedoch derzeit keine konkreten Planungen über die Verwertung des Grundstückes.

 

3.3              Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Prüfungsauftrag zum „Freiwilligen Polizeidienst“

 

Im Juli 2003 wurde der Prüfungsauftrag „freiwilliger Polizeidienst“ beschlossen. Im PHH 2004 wurden vorsorglich Mittel für die Ausbildung solcher Kräfte eingestellt. Wir fragen in diesem Zusammenhang:

 

1.      Wurden bereits freiwillige Polizeihelfer ausgebildet?
Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet jeweils die Einzelfragen:

 

Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden noch keine freiwilligen Polizeihelfer
ausgebildet.
Für die Stadt Rödermark sind insgesamt zehn freiwillige Polizeihelfer vorgesehen.
Nach einer ersten Werbeaktion über Flyer und Presse im November 2004 gingen insgesamt sieben Bewerbungen ein.
Nach Sichtung und Eignung der Bewerber ist für die erste Gruppe der Ausbildungsbeginn für Februar/März 2005 geplant.
Um alle Stellen zu besetzen, soll im März 2005 noch einmal über Flyer für den freiwilligen Polizeidienst geworben werden.

 

 

2.      Wie viele Haushaltsmittel wurden verausgabt?

 

Bis zum Januar 2005 wurden für Werbemaßnahmen und Einstellungsvorbereitungen 1.125,00 EUR verausgabt.

 

 

3.      Wie werden diese Kräfte eingesetzt?

 

Es ist vorgesehen, die Kräfte des Freiwilligen Polizeidienstes in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Streifen- und Kontrolldienst einzusetzen. Dies ist in erster Linie für die Abendstunden (bis ca. 22.00 Uhr) aber auch für Dienste an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen geplant. Dies bezieht sich insbesondere im Rahmen der Prävention auf die Überwachung von Spielplätzen, Wohngebieten, Feststellung von unerlaubten Müllablagerungen u. a..

 

3.4              Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Berufsakademie“

 

1.              Welcher Betrag musste bislang an Zinsen für die Kredite zur Finanzierung der Berufsakademie aufgewendet werden?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet jeweils die Einzelfragen:

 

Für die Beteiligung an der Berufsakademie in Höhe von 650.000 € wurden keine Darlehen aufgenommen. Bei der Gesamtfinanzierung des Vermögenshaushaltes hat sich dadurch jedoch in anderen Bereichen ein höherer Darlehensbedarf ergeben, der 2004 mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 3,1% finanziert wurde. Für die Beteiligung an der Berufsakademie in Höhe von 650.000 € ergibt sich damit anteilig ein Zinsaufwand von ca. 20.000 € pro Jahr.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung für 2005 bereitgestellte Erhöhung der Beteiligung um 200.000 € kann durch ein zinsgünstiges Anspardarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds refinanziert werden, das 2007 zugeteilt wird. Für dieses Darlehen ist bis 2006 ein Ansparbeitrag von insgesamt 40.000 € zu leisten. Bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Darlehens ergibt sich hieraus ein Effektivzins von 2,5 %.

 

 

2.              Ist der Studiengang Hotelmanagement in diesem Winter gestartet?
Wenn nein, wann ist mit dem Start zu rechnen?

 

Die Fachrichtung Hotel- und Gastronomiemanagement im Studiengang Wirtschaft startete bereits im Herbst 2003.

 

3.5              Anfrage der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen
betr.: Umsetzung SGB II; Auswirkungen im Verwaltungsbereich der Stadt Rödermark

 

Seit Januar 2005 wird das neue SGB II im Kreishaus in Dietzenbach umgesetzt. Spätestens bis dahin wurde die Funktion der Stadt als so genannte Delegationsgemeinde aufgelöst und die verbliebenen sozialen Aufgabenbereiche sind neu zu regeln. Wir fragen dazu:

 

1.      Welche Konsequenzen hat die Neuregelung SGB II in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht für das Verwaltungshandeln der Stadt?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet jeweils die Einzelfragen:

 

Konsequenz der neuen Regelung ist, dass bei der Stadt Rödermark die Bearbeitung von Sozialhilfe-Angelegenheiten nach BSHG mit dem Inkrafttreten des SGB II weggefallen ist. Vorausgegangen war die Rücknahme der Delegation durch den Kreis mit Wirkung zum 01.04.2004. Das bisher mit der Aufgabenwahrnehmung betraute Personal wurde mit Wirkung ab 01.01.2005 auf der Grundlage einer mit dem Kreis abgeschlossenen Vereinbarung zur Kreisverwaltung abgeordnet. Die Abordnung ist zunächst auf die Dauer eines Jahres erfolgt mit der Option einer Verlängerung.

 

 

2.      Gibt es bereits bestehende oder angestrebte Kooperationsformen in der Umsetzung von SGB II mit dem Kreis? Wenn ja, wie sind sie inhaltlich, zeitlich, ressourcenmäßig darzustellen?

 

Kooperationen mit dem Kreis wurden bisher nicht eingegangen. Für den Einsatz von Hilfeempfängern in so genannten „1-€-Jobs“ wurde für die Bereiche Kindertagesstätten, Betriebshof und Archivierung Bedarf angemeldet.

 

 

3.      Können aufgrund der beraterischen Tätigkeit in den verschiedenen Verwaltungsbereichen erste Erkenntnisse bezüglich der Umsetzungspraxis des SGB II genannt werden, wenn ja, welche?

 

Für diese Frage sind wir nicht der zuständige Ansprechpartner.

 

Zwei Zusatzfragen von Herrn Butz zum letzten Punkt werden von Bürgermeister Maurer beantwortet.