Bürgerinformationssystem
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde nach Absprache mit den
Fraktionsvorsitzenden unter TO A Beschluss gefasst. Die
Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Revisions- und Treuhandgesellschaft
Main-Kinzig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2003 des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und
erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2003 Entlastung.
werden auf neue Rechnung
vorzutragen. |
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