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Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

 
 
22. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Wirtschafts- und Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.06.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Der Bürgermeister teilt mit:

Der Bürgermeister teilt mit:

 

  1. am 21. und 22. Juni 2004 fanden die ersten Erörterungsgespräche mit den Beteiligten an dem Baulandumlegungsverfahren „An den Rennwiesen“ statt. Die Durchführung des Verfahrens als „Wertumlegung“ nach den Vorschriften des BauGB wurde dem Grunde nach akzeptiert, auch wenn die Abschöpfung von nahezu 50% der Grundstücksfläche als sehr hoch angesehen wurde. Im Einvernehmen mit den Beteiligten konnte eine vorläufige Bauplatzzuteilung erfolgen.

    In den Verhandlungen wurde neben einer Zuteilung von Baugelände von einigen Beteiligten der Wunsch auf finanzielle Entschädigung geäußert. Dieses Ansinnen wurde als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Bei einem weiteren Beteiligten besteht eine Vereinbarung aus dem Jahre 1962, wonach die Erbengemeinschaft die Zuteilung ohne Flächenabzug fordert. Die Vereinbarung wird zur rechtlichen Beurteilung dem Hessischen Städte- und Gemeindebund vorgelegt.

    Positiv wird bewertet, dass die Eigentümer das Gelände für die Herstellung des Abfanggrabens zur Verfügung stellen und sich einverstanden erklärt haben, auch den erforderlichen Untersuchungen für den Bau des Grabens zuzustimmen. Bedingung ist jedoch die Rechtskraft des Bebauungsplans.

 

  1. Es liegt ein Bauantrag für die Einrichtung einer Mehrzweckhalle mit Küche auf dem Grundstück Paul-Ehrlich-Straße 8 vor. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet Ober-Roden (Gewerbegebiet II)“ und ist darin als Industriegebiet ausgewiesen. Die beantragte Nutzung ist nach der Baunutzungsverordnung zulässig.

    Es bestehen Gerüchte, dass in Rödermark die Einrichtung von Moscheen angestrebt werden. Sollte dies tatsächlich mit vorliegendem Antrag beabsichtigt sein, ist festzustellen, dass auch diese Nutzung im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig ist.

    Ein weiteres Gerücht beinhaltet, die Einrichtung einer Moschee in den ehemaligen Geschäftsräumen des Minimal-Marktes in der Robert-Bloch-Straße. Dieser Bereich liegt im Geltungsbereichs des Bebauungsplans B 1.2 „Ortskern“ und darin als Sondergebiet Ladenzentrum festgesetzt. Sollte tatsächlich die Absicht auf Errichtung einer Moschee bestehen, ist die nicht genehmigungsfähig.

 

  1. In Waldacker, Finkenstraße 13, ist beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus mit Garage abzureißen und im vorderen Bereich des Grundstückes ein Doppelhaus und zurückgesetzt ein Einfamilienhaus zu errichten.

    Die im Frühjahr eingereichten Unterlagen wurden in Übereinstimmung mit den damals gültigen Bebauungsplänen erstellt. Die Beschlüsse auf Änderung der Bebauungspläne und die Veränderungssperre waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefasst. Das Projekt ist daher nach § 56 HBO freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden und keine Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich waren.

    Der nunmehr gestellte Antrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und der Garage ist jedoch baugenehmigungspflichtig. Der Magistrat wird sich in der nächsten Sitzung mit diesem Vorhaben befassen. Es schließt eine Diskussion an, ob die Stadt einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre zustimmen könne. Der Bürgermeister weist daraufhin, dass ein Einvernehmen seitens der Stadt dann nicht verweigert werden könne, wenn Anträge gestellt würden, die den beschlossenen Zielen der Bauleitplanung entsprechen. Die Ziele sind im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Änderung der Bebauungspläne in Waldacker dargelegt.

 

Anfragen:

 

Im Industriegebiet Urberach finden in der Adam-Opel-Straße Bautätigkeiten statt. Nahe des Grundstücks Weber steht ein Baukran. Wer baut dort was?

 

Der Bürgermeister sagt Prüfung und Auskunft in der morgigen Haupt- und Finanzausschusssitzung zu.