Bürgerinformationssystem
3.1 Anfrage
der Fraktion Andere Liste/Die Grünen Frau Becht verliest die Anfrage wie folgt: Im Haushalt 2004 wurden Mittel für Betreuungsgruppen und familienentlastende Dienste bereitgestellt, um die Situation von altersverwirrten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern. Wir fragen dazu: 1. Welche Initiativen wurden seitens der Stadtverwaltung zu diesem Thema ergriffen? Bürgermeister Maurer beantwortet die Frage jeweils einzeln: Zu 1.: Welche Initiativen wurden seitens der Stadtverwaltung zu
diesem Thema ergriffen? Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Seniorenarbeit im Kreis Offenbach haben zur Entstehung von niedrigschwelligen Angeboten im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PfleG) einen Arbeitskreis „Demenz“ gegründet. Das Hauptaugenmerk des Arbeitskreises liegt darin, eine Versorgungsstruktur für demente Menschen und ihre Angehörigen aufzubauen. Dazu ist es notwendig, dass für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine Qualifizierung im Rahmen von Kursen nebst einer fachlichen Begleitung angeboten wird. Darüber hinaus müssen die Helferinnen und Helfer ihre Berührungsängste in der Betreuung von demenzkranken Menschen ablegen und sensibel werden. Nach Ansicht des Arbeitskreises „Demenz“ muss die Zusammenarbeit mit dem Familienentlastenden Dienst koordiniert und dieser in die Arbeit mit einbezogen werden. Außerdem wurden die Inhalte des Lehrgangs und dessen Lernziele festgelegt. Der Lehrgang umfasst 8 Module zu je 4 Std. u. a:
Des Weiteren wurden über Kostenbeiträge für den jeweils zu betreuenden Demenzkranken diskutiert. Dabei wurde vereinbart, dass Demenzkranke bzw. deren Angehörige für einen 4-stündigen Aufenthalt in der Gruppe einen Beitrag von 20,-- € zu entrichten haben. Dieser Beitrag soll kreisweit gleich sein. Auch die Frage der Auslagenerstattung wurde vom Arbeitskreis „Demenz“ besprochen. Demnach sollte ein Einsatz eines Helfers von 4 Std. mit 15,-- € vergütet werden. 2. Wann ist damit zu rechnen, dass sich im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes eine Betreuungsgruppe/ein Helferkreis gebildet hat und mit der Arbeit beginnen kann? Zu 2.: Im Spätherbst dieses Jahres wird mit 4-6 Helferinnen ein erster Einführungskurs in Rödermark stattfinden. Dankeswerterweise haben sich schon Helferinnen und Helfer aus dem Hospizbereich bereit erklärt mitzuarbeiten. Hierzu möchten wir erwähnen, dass die Umsetzungsverordnung zum Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (hier: § 45c PfleG) durch das Land Hessen immer noch nicht ratifiziert wurde. 3. Welche Voraussetzungen sind/waren dafür zu schaffen? Zu 3.: Es ist geplant, dass in geeigneten Räumen pro Gruppe 5-6 Menschen mit Demenz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern betreut werden. Diese Betreuung wird dann 1-2 x wöchentlich für jeweils 3-4 Std. angeboten. Dabei wird sich das Angebot an den Bedürfnissen der Angehörigen von demenzkranken Menschen orientieren. Alternativ wäre es denkbar, die Betreuung von demenzkranken Menschen in ihrem häuslichen Umfeld durchzuführen um dadurch den Angehörigen eine Entlastungsmöglichkeit zu bieten. Hierzu wurde vom Arbeitskreis „Demenz“ ein Fragebogen entwickelt, der in den nächsten Monaten verteilt wird. Zusatzfragen von Herrn Butz und Herrn Schultheis werden durch Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.2 Anfrage
der FDP-Fraktion betr.: Wildschäden Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: In
der Gemarkung Rödermark kommt immer wieder Wild ums Leben. Wir
fragen an:
Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Informationen müssen bei den entsprechenden Jagdbehörden der Kreise Offenbach und Darmstadt-Dieburg eingeholt werden. Die Antwort des Kreises Darmstadt-Dieburg steht noch aus. Die Daten der Jagdpächter müssen auch noch abgeglichen werden. Vergleichende Zahlen, die vom Kreis Offenbach genannt worden sind: Es wird unterschieden zwischen geschossenem Wild (Jagdstrecke), Fallwild und Sonstigem
Herr Rädlein bittet wegen der Fülle an Informationen um schriftliche Beantwortung. 3.3 Anfrage
der FDP-Fraktion betr.:
Verkehrsunfall Frankfurter Straße Frau Becht verliest die Anfrage wie folgt: Am Sonntag, den 25.04.2004 zwischen 18:00
und 21:00 Uhr, ist auf der Frankfurter Straße, direkt vor Einfahrt zur
Gartenstrasse, ein Unfall passiert, bei dem angeblich eine Person verletzt
worden ist. Wir
fragen an: 1. Welche
Polizeidienststelle hat diesen Unfall aufgenommen? 2. Wo, wann und wie
ist dieser Unfall passiert? 3. Wie viele
Fahrzeuge waren in diesen Unfall verwickelt? 4. Haben zu dieser
Zeit KFZ im Halteverbot an der Einfahrt zur Gartenstrasse geparkt? 5. Liegen beim
Ordnungsamt Informationen über die Ursache und den Hergang des
Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu dem Unfall werden bei der Polizeistation Erkundigungen eingeholt. Die Fragen sind demgemäß wie folgt zu beantworten: Zu 1. Der Verkehrsunfall wurde durch
die Polizeistation Dietzenbach aufgenommen und dort registriert. Zu 2. Der VU ereignete sich am 25.04.2004 um 20.05 Uhr auf der
Frankfurter Straße zwischen der Hausnummer 23 und der Einmündung Gartenstraße.
Laut Unfallbericht befuhren zwei Fahrzeuge die Frankfurter Straße aus Richtung
Bahnübergang. Als das vordere Fahrzeug verkehrsbedingt anhielt, um in die
Mainzer Straße einzubiegen, fuhr das hintere Fahrzeug auf das vordere auf. Der
Polizeibericht geht davon aus, dass der Führer des auffahrenden Fahrzeuges
verspätet reagiert hat. Zu 3. Beteiligt waren zwei PKW. Zu 4. Laut der Stellungnahme des aufnehmenden Polizeibeamten war
die Parksituation in der Gartenstraße für den Unfall völlig unerheblich. Zudem
hätten zum Unfallzeitpunkt keine parkenden Fahrzeuge im Haltverbot der
Gartenstraße gestanden. Zu 5. Beim Ordnungsamt Rödermark liegen über den Unfallbericht und
die angeforderte Stellungnahme hinaus keine weiteren Informationen zu diesem
Unfall vor. Zu 6. Der polizeiliche Unfallbericht und die Stellungnahme sind
rein innerdienstliche Dokumente und nicht zur Herausgabe an unbeteiligte Dritte
geeignet. Eine Zusatzfrage von Herrn Rädlein wird von Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.4 Anfrage
der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Polizeiaktion
in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage: Wie bekannt geworden ist, hat am 12.05.2004 unter Beteiligung von ca. 20 bis 30 Polizeibeamten eine Kontrollaktion in der oben genannten Gemeinschaftsunterkunft stattgefunden. Wir fragen dazu: (Beantwortung erfolgt durch Bürgermeister Maurer zu jeder einzelnen Frage:) 1.
Aus
welchem Grund wurde die Polizeiaktion durchgeführt? Antwort: Zunächst ist darauf zu verweisen, dass es sich nicht um eine
reine Polizeiaktion gehandelt hat. Vielmehr lag der Überprüfung der gesetzliche
Auftrag nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
zugrunde. Hiernach haben die Gefahrenabwehrbehörden und die Polizeibehörde die
gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren / Störungen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung. Die Kontrolle beruhte auf dem Hessischen Meldegesetz,
für dessen Ausführung die örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist. Es handelte sich um eine Kontrolle der sich dort
ordnungsgemäß aufhaltenden Bewohner sowie um die Ermittlung des Aufenthaltes
von dort gemeldeten oder befindlichen Personen, die die Gemeinschaftsunterkunft
unberechtigt als Wohnsitz angeben. Bei Überprüfungen durch unseren Außendienst oder die Polizei
hat sich mehrfach gezeigt, dass sich dort befindliche Personen durch Flucht,
teilweise über Fenster und Dachterrassen, dieser Überprüfung entzogen. Was die Anzahl der eingesetzten Beamten angeht, so kamen im
Objekt der Gemeinschaftsunterkunft lediglich sechs Beamte zum Einsatz. Wegen einer
zeitgleichen Kontrolle in unmittelbarer Nähe der Gemeinschaftsunterkunft konnte
möglicherweise der Eindruck entstehen, es sei eine unverhältnismäßig hohe
Anzahl an Beamten eingesetzt worden. 2. Wurde die Stadtverwaltung vor Beginn der Aktion hierüber informiert? Antwort: Das Ordnungsamt der Stadt Rödermark war durch seinen
Außendienst an der Kontrollaktion beteiligt, was seine Berechtigung aus dem
Melderecht, dem Ausländerrecht sowie dem Asylverfahrensrecht ableitet. Zu
solchen Überprüfungen sind wir verpflichtet, wenn Erkenntnisse gegeben sind,
die darauf hindeuten, dass Angaben im Melderegister nicht zutreffend sind bzw.
sich Personen in der Gemeinschaftsunterkunft aufhalten, die dazu nicht
berechtigt sind. 3. Welche Dienststellen waren an der Aktion beteiligt? Antwort: Neben dem Ordnungsamt Rödermark waren noch die
Polizeistation Dietzenbach und die „Geschäftsstelle Sicherheit“ des Landkreises
bei der Aktion beteiligt. 4. Welche Feststellungen wurden bei der Kontrolle getroffen? Antwort: Aus Gründen des Datenschutzes kann hier nicht detailliert
über die Ergebnisse der Kontrolle berichtet werden, es kann aber soviel gesagt
werden, dass zwei nicht unerhebliche Verstöße festgestellt wurden. Eine Person
hat sich unmittelbar vor Beginn der Kontrolle über ein geöffnetes Fenster und
eine Dachterrasse der Kontrolle entzogen. 5. Sind
dem Magistrat Beschwerden über diese Aktion bekannt geworden? Antwort: Dem Magistrat sind keine Beschwerden zugegangen, es kam
lediglich zu einer Anfrage über Art und Umfang der Kontrolle seitens der
Flüchtlingshilfe Rödermark. Diese Auskunft ist der Flüchtlingshilfe gegeben
worden. 6. Wie beurteilt der Magistrat die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten Aktion? Antwort: Es handelte sich bei der Kontrolle am 12.05.04 nicht um eine
einmalige Aktion. Solche Kontrollen werden unter den bereits erklärten Aspekten
in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Unter Hinweis auf die bereits bei 1.
und 2. aufgeführten Begründungen sowie die immer wieder festgestellten Verstöße
gehen wir davon aus, dass es sich nicht um eine unverhältnismäßige
Vorgehensweise handelt. Im Weiteren soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass die
durchgeführten Überprüfungen ja auch im Sinne und zum Nutzen der Bewohner der
Gemeinschaftsunterkunft dienen, die sich dort berechtigt aufhalten und sich an
die Bestimmungen der verschiedenen, oben genannten Vorschriften halten. Eine Zusatzfrage von Herrn Kern wird von Bürgermeister Maurer beantwortet. Herr Rotter meldet sich zur Geschäftsordnung. Er bittet um Sitzungsunterbrechung wegen Erörterungsbedarf zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion bzgl. Eckwertebeschluss (TOP 6). Die Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht die Sitzung um 20.30 Uhr. Die Sitzungsunterbrechung wird um 20.40 Uhr aufgehoben. |
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