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Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.07.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll

3

3.1     Anfrage der Fraktion Andere Liste/Die Grünen
          betr.: Beratung und Betreuung von Demenzkranken und ihren Angehörigen

 

Frau Becht verliest die Anfrage wie folgt:

 

Im Haushalt 2004 wurden Mittel für Betreuungsgruppen und familienentlastende Dienste bereitgestellt, um die Situation von altersverwirrten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.

 

Wir fragen dazu:

1.            Welche Initiativen wurden seitens der Stadtverwaltung zu diesem Thema ergriffen?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Frage jeweils einzeln:

 

Zu 1.:

Welche Initiativen wurden seitens der Stadtverwaltung zu diesem Thema ergriffen?

 

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Seniorenarbeit im Kreis Offenbach haben zur Entstehung von niedrigschwelligen Angeboten im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PfleG) einen Arbeitskreis „Demenz“ gegründet.

 

Das Hauptaugenmerk des Arbeitskreises liegt darin, eine Versorgungsstruktur für demente Menschen und ihre Angehörigen aufzubauen. Dazu ist es notwendig, dass für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine Qualifizierung im Rahmen von Kursen nebst einer fachlichen Begleitung angeboten wird. Darüber hinaus müssen die Helferinnen und Helfer ihre Berührungsängste in der Betreuung von demenzkranken Menschen ablegen und sensibel werden. Nach Ansicht des Arbeitskreises „Demenz“ muss die Zusammenarbeit mit dem Familienentlastenden Dienst koordiniert und dieser in die Arbeit mit einbezogen werden.

 

Außerdem wurden die Inhalte des Lehrgangs und dessen Lernziele festgelegt. Der Lehrgang umfasst 8 Module zu je 4 Std. u. a:

 

  • Kennlernen verschiedener Krankheitsbilder der Demenz

 

  • Funktionsweise des Gedächtnisses

 

  • Erleben der Krankheit

 

  • Bedeutung der Lebensgeschichte

 

  • Pflegetechniken

 

  • Kommunikation

 

Des Weiteren wurden über Kostenbeiträge für den jeweils zu betreuenden Demenzkranken diskutiert. Dabei wurde vereinbart, dass Demenzkranke bzw. deren Angehörige für einen 4-stündigen Aufenthalt in der Gruppe einen Beitrag von 20,-- € zu entrichten haben. Dieser Beitrag soll kreisweit gleich sein.

 

Auch die Frage der Auslagenerstattung wurde vom Arbeitskreis „Demenz“ besprochen. Demnach sollte ein Einsatz eines Helfers von 4 Std. mit 15,-- € vergütet werden.

 

2.     Wann ist damit zu rechnen, dass sich im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes eine Betreuungsgruppe/ein Helferkreis gebildet hat und mit der Arbeit beginnen kann?

 

Zu 2.:

Im Spätherbst dieses Jahres wird mit 4-6 Helferinnen ein erster Einführungskurs in Rödermark stattfinden. Dankeswerterweise haben sich schon Helferinnen und Helfer aus dem Hospizbereich bereit erklärt mitzuarbeiten.

Hierzu möchten wir erwähnen, dass die Umsetzungsverordnung zum Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (hier: § 45c PfleG) durch das Land Hessen immer noch nicht ratifiziert wurde.

 

3.     Welche Voraussetzungen sind/waren dafür zu schaffen?

 

Zu 3.:

Es ist geplant, dass in geeigneten Räumen pro Gruppe 5-6 Menschen mit Demenz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern betreut werden. Diese Betreuung wird dann

1-2 x wöchentlich für jeweils 3-4 Std. angeboten. Dabei wird sich das Angebot an den Bedürfnissen der Angehörigen von demenzkranken Menschen orientieren.

 

Alternativ wäre es denkbar, die Betreuung von demenzkranken Menschen in ihrem häuslichen Umfeld durchzuführen um dadurch den Angehörigen eine Entlastungsmöglichkeit zu bieten. Hierzu wurde vom Arbeitskreis „Demenz“ ein Fragebogen entwickelt, der in den nächsten Monaten verteilt wird.

 

Zusatzfragen von Herrn Butz und Herrn Schultheis werden durch Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.2     Anfrage der FDP-Fraktion


          betr.: Wildschäden

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

In der Gemarkung Rödermark kommt immer wieder Wild ums Leben. 

 

Wir fragen an:

 

  1. Wie viel Rehwild und andere Wildarten wurden pro Jahr in den letzten fünf Jahren getötet?
  2. Wie viele davon wurden im Straßenverkehr getötet?
  3. Wie viel davon wurden von Hunden gerissen?
  4. Wie viel davon wurden durch andere Ursachen getötet?
  5. Wir bitten um genaue Vergleichszahlen in den Gemarkungen der Nachbarkommunen Dreieich, Dietzenbach, Rodgau, Eppertshausen und Münster.

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Informationen müssen bei den entsprechenden Jagdbehörden der Kreise Offenbach und Darmstadt-Dieburg eingeholt werden. Die Antwort des Kreises Darmstadt-Dieburg steht noch aus. Die Daten der Jagdpächter müssen auch noch abgeglichen werden.

 

Vergleichende Zahlen, die vom Kreis Offenbach genannt worden sind:

Es wird unterschieden zwischen geschossenem Wild (Jagdstrecke), Fallwild und Sonstigem

 

Jagdjahr

1999/00

 

2000/01

 

2002/03

 

2003/04

 

 

Rehwild

Schwarz-wild

Rehwild

Schwarz-wild

Rehwild

Schwarz-wild

Rehwild

Schwarz-wild

Rödermark

64/46/4

20/9/1

59/57/9

72/8/-

67/45/6

89/22/6

52/48/8

44/11/-

Dreieich

24/17/-

36/4/-

25/4/1

49/3/3

24/10/-

52/-/-

20/16/2

68/6/1

Dietzenbach

47/11/2

8/-/-

43/21/-

6/-/-

36/14/1

9/1/-

36/28/1

17/4/2

Rodgau

140/62/7

11/-/-

139/50/6

60/10/-

128/37/15

57/3/-

97/45/15

56/8/-

 

 

 

Herr Rädlein bittet wegen der Fülle an Informationen um schriftliche Beantwortung.

 

3.3     Anfrage der FDP-Fraktion


          betr.: Verkehrsunfall Frankfurter Straße

 

Frau Becht verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am Sonntag, den 25.04.2004 zwischen 18:00 und 21:00 Uhr, ist auf der Frankfurter Straße, direkt vor Einfahrt zur Gartenstrasse, ein Unfall passiert, bei dem angeblich eine Person verletzt worden ist.

 

Wir fragen an:

 

1.  Welche Polizeidienststelle hat diesen Unfall aufgenommen?

2.  Wo, wann und wie ist dieser Unfall passiert?

3.  Wie viele Fahrzeuge waren in diesen Unfall verwickelt?

4.  Haben zu dieser Zeit KFZ im Halteverbot an der Einfahrt zur Gartenstrasse geparkt?

5.  Liegen beim Ordnungsamt Informationen über die Ursache und den Hergang des
     Unfalls vor?

  1. Wenn ja, bitten wir um eine schriftliche Kopie dieser Informationen.

 

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu dem Unfall werden bei der Polizeistation Erkundigungen eingeholt. Die Fragen sind demgemäß wie folgt zu beantworten:

 

Zu 1.

Der Verkehrsunfall wurde durch die Polizeistation Dietzenbach aufgenommen und dort registriert.

 

Zu 2.

Der VU ereignete sich am 25.04.2004 um 20.05 Uhr auf der Frankfurter Straße zwischen der Hausnummer 23 und der Einmündung Gartenstraße. Laut Unfallbericht befuhren zwei Fahrzeuge die Frankfurter Straße aus Richtung Bahnübergang. Als das vordere Fahrzeug verkehrsbedingt anhielt, um in die Mainzer Straße einzubiegen, fuhr das hintere Fahrzeug auf das vordere auf. Der Polizeibericht geht davon aus, dass der Führer des auffahrenden Fahrzeuges verspätet reagiert hat.

 

Zu 3.

Beteiligt waren zwei PKW.

 

Zu 4.

Laut der Stellungnahme des aufnehmenden Polizeibeamten war die Parksituation in der Gartenstraße für den Unfall völlig unerheblich. Zudem hätten zum Unfallzeitpunkt keine parkenden Fahrzeuge im Haltverbot der Gartenstraße gestanden.

 

Zu 5.

Beim Ordnungsamt Rödermark liegen über den Unfallbericht und die angeforderte Stellungnahme hinaus keine weiteren Informationen zu diesem Unfall vor.

 

Zu 6.

Der polizeiliche Unfallbericht und die Stellungnahme sind rein innerdienstliche Dokumente und nicht zur Herausgabe an unbeteiligte Dritte geeignet.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Rädlein wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.4     Anfrage der Fraktion Andere Liste/Die Grünen


          betr.: Polizeiaktion in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende
          in der          Robert-Bloch-Straße 26 am 12.05.2004

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage:

 

Wie bekannt geworden ist, hat am 12.05.2004 unter Beteiligung von ca. 20 bis 30 Polizeibeamten eine Kontrollaktion in der oben genannten Gemeinschaftsunterkunft stattgefunden.

 

Wir fragen dazu:

(Beantwortung erfolgt durch Bürgermeister Maurer zu jeder einzelnen Frage:)

 

1.    Aus welchem Grund wurde die Polizeiaktion durchgeführt?

 

Antwort:

Zunächst ist darauf zu verweisen, dass es sich nicht um eine reine Polizeiaktion gehandelt hat. Vielmehr lag der Überprüfung der gesetzliche Auftrag nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zugrunde. Hiernach haben die Gefahrenabwehrbehörden und die Polizeibehörde die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren / Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Kontrolle beruhte auf dem Hessischen Meldegesetz, für dessen Ausführung die örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist.

 

Es handelte sich um eine Kontrolle der sich dort ordnungsgemäß aufhaltenden Bewohner sowie um die Ermittlung des Aufenthaltes von dort gemeldeten oder befindlichen Personen, die die Gemeinschaftsunterkunft unberechtigt als Wohnsitz angeben.

 

Bei Überprüfungen durch unseren Außendienst oder die Polizei hat sich mehrfach gezeigt, dass sich dort befindliche Personen durch Flucht, teilweise über Fenster und Dachterrassen, dieser Überprüfung entzogen.

 

Was die Anzahl der eingesetzten Beamten angeht, so kamen im Objekt der Gemeinschaftsunterkunft lediglich sechs Beamte zum Einsatz. Wegen einer zeitgleichen Kontrolle in unmittelbarer Nähe der Gemeinschaftsunterkunft konnte möglicherweise der Eindruck entstehen, es sei eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Beamten eingesetzt worden.

 

2.   Wurde die Stadtverwaltung vor Beginn der Aktion hierüber informiert?

 

Antwort:

Das Ordnungsamt der Stadt Rödermark war durch seinen Außendienst an der Kontrollaktion beteiligt, was seine Berechtigung aus dem Melderecht, dem Ausländerrecht sowie dem Asylverfahrensrecht ableitet. Zu solchen Überprüfungen sind wir verpflichtet, wenn Erkenntnisse gegeben sind, die darauf hindeuten, dass Angaben im Melderegister nicht zutreffend sind bzw. sich Personen in der Gemeinschaftsunterkunft aufhalten, die dazu nicht berechtigt sind.

 

3. Welche Dienststellen waren an der Aktion beteiligt?

 

Antwort:

Neben dem Ordnungsamt Rödermark waren noch die Polizeistation Dietzenbach und die „Geschäftsstelle Sicherheit“ des Landkreises bei der Aktion beteiligt.

 

4.   Welche Feststellungen wurden bei der Kontrolle getroffen?

 

Antwort:

Aus Gründen des Datenschutzes kann hier nicht detailliert über die Ergebnisse der Kontrolle berichtet werden, es kann aber soviel gesagt werden, dass zwei nicht unerhebliche Verstöße festgestellt wurden. Eine Person hat sich unmittelbar vor Beginn der Kontrolle über ein geöffnetes Fenster und eine Dachterrasse der Kontrolle entzogen.

 

5. Sind dem Magistrat Beschwerden über diese Aktion bekannt geworden?

 

Antwort:

Dem Magistrat sind keine Beschwerden zugegangen, es kam lediglich zu einer Anfrage über Art und Umfang der Kontrolle seitens der Flüchtlingshilfe Rödermark. Diese Auskunft ist der Flüchtlingshilfe gegeben worden.

 

6. Wie beurteilt der Magistrat die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten Aktion?

 

Antwort:

Es handelte sich bei der Kontrolle am 12.05.04 nicht um eine einmalige Aktion. Solche Kontrollen werden unter den bereits erklärten Aspekten in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Unter Hinweis auf die bereits bei 1. und 2. aufgeführten Begründungen sowie die immer wieder festgestellten Verstöße gehen wir davon aus, dass es sich nicht um eine unverhältnismäßige Vorgehensweise handelt.

 

Im Weiteren soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass die durchgeführten Überprüfungen ja auch im Sinne und zum Nutzen der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft dienen, die sich dort berechtigt aufhalten und sich an die Bestimmungen der verschiedenen, oben genannten Vorschriften halten.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Kern wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

Herr Rotter meldet sich zur Geschäftsordnung. Er bittet um Sitzungsunterbrechung wegen Erörterungsbedarf zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion bzgl. Eckwertebeschluss (TOP 6).

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht die Sitzung um 20.30 Uhr. Die Sitzungsunterbrechung wird um 20.40 Uhr aufgehoben.