Herr Karademir gibt zunächst einen historischen Überblick über
die Entstehung und Entwicklung der Migrationsberatungsdienste. Diese wurden
1964 eingeführt. Die Aufgaben übernahmen die Caritas für katholische
Einwanderer, die Diakonie für orthodoxe Einwanderer und die Arbeiterwohlfahrt
für Einwanderer mit nicht-christlichem Hintergrund. Während sich die Aufgaben
zunächst auf Übersetzungsdienste beschränkten ergab sich in der Folgezeit eine
veränderte Aufgabenstellung, die die gesamten Lebensbereiche der Einwanderer
umfassten. Die Finanzierung der Migrationsdienste erfolgte durch den Bund mit
62 % und durch das Land Hessen mit 38 %.
Mit dem Jahr 2004 hatte sich das Land Hessen zunächst vollständig aus der
Finanzierung zurückgezogen, was auf Grund der vereinbarten Korrespondenz auch
zu einem Rückzug des Bundes hätte führen müssen. Verhandlungen haben dazu
geführt, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil in absoluter Höhe auch für
2004 erhält, wenn das Land sich weiterhin symbolisch an der Aufgabe beteiligt.
Das Land Hessen hat daraufhin entschieden, 5.000 € bereitzustellen, was eine
Finanzierung des Bundes in Höhe von 1,5 Mio. € nach sich zieht. Die
Auswirkungen der Kürzungen sind für die verschiedenen
Migrationsberatungsdienste unterschiedlich. Während die AWO zu 100% aus Bundes-
und Landesmitteln finanziert wird, beträgt der Anteil bei der Caritas und der
Diakonie 34%. Sowohl Diakonie als auch Caritas haben auf Grund der Entscheidung
des Landes Stellen in unterschiedlichem Umfang abbauen müssen; der
Migrationsdienst der Arbeiterwohlfahrt Offenbach befindet sich zurzeit im
Insolvenzverfahren, was dazu geführt hat, dass 29 Beschäftigte arbeitslos
geworden sind. Anhand zweier Bespielfälle verdeutlicht Herr Karademir die
wirksame Hilfe der Migrationsberatungsdienste, die auch dazuführt, dass Mittel
an anderer Stelle eingespart werden können. Verhandlungen zwischen Landrat und
dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt haben nun ergeben, dass auf Grund der eingegangenen
Bundesmittel evtl. die Finanzierung einer Stelle ab 1.06.2004 bis zum
31.12.2004 gesichert werden kann. Aussagen für 2005 können nicht getroffen
werden. Die Fortführung der Integrationsberatungsdienste könnte nur dann
fortgesetzt werden, wenn künftig Kreis Offenbach und Kreisgemeinden die
Finanzierung der notwendigen Stellen übernehmen würden.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Karademir für den Vortrag
und bittet Herrn Öztürk den ausgeteilten Antrag des Ausländerbeirates an den
Magistrat vorzulesen.
Der Antragstext lautet:
Der Ausländerbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche
Konsequenzen und Auswirkungen die Kürzungen der Hessischen Landesregierung für
die Migrationsdienste in Rödermark haben.
Die Mitglieder des Ausländerbeirates stimmen dem Antrag
einstimmig zu.