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Auszug - Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Rödermark  

 
 
16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Verkehr und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

 

Herr Erster Stadtrat Sturm stellt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark vor

Herr Erster Stadtrat Sturm stellt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark vor. Es wurden einige Punkte der Gefahrenabwehrverordnung diskutiert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80  HSOG.  Die Gefahrenabwehrverordnung tritt zum 1.7.2004 in Kraft.

 

Die seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum 1.7.2004 außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                             CDU, SPD, AL/ Die Grünen

Ablehnung:                                /

Enthaltung:                                /