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Wortprotokoll: Herr Erster Stadtrat Sturm stellt die Gefahrenabwehrverordnung
der Stadt Rödermark vor. Es wurden einige Punkte der Gefahrenabwehrverordnung
diskutiert. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine
Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende
Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80 HSOG.
Die Gefahrenabwehrverordnung tritt zum 1.7.2004 in Kraft. Die
seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte
Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an
öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum
1.7.2004 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, SPD,
AL/ Die Grünen Ablehnung: / Enthaltung: / |
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