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Beschlussvorschlag:
Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt. Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt:
„Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist.
Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“
Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden. Gemäß Vereinbarung im Ältestenrat soll der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, Al/Die Grünen, FWR, FDP Ablehnung: / Enthaltung SPD
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