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Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit gemäß dem beigefügten Entwurf mit Anlagen. Im Gemarkungsgebiet Rödermark sollen in der städtischen Flur die asphaltierten und geschotterten Wege laut beigefügtem Plan und anhängender Wegeliste (mit Flurbezeichnung) während der Brut- und Setzzeit (vom 01.03. bis 15.06.) von der Leinenpflicht befreit werden. Die Hunde sollen nur auf diesen Wegen frei laufengelassen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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