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Herr Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass es keine Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung am 10.10.2023 gab und diese somit als genehmigt gilt.
In der vor der Sitzung stattgefundenen Zusammenkunft des Ältestenrates wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache abzustimmen.
Des Weiteren weist Herr Sulzmann auf § 25 HGO hin, wonach ein möglicher Widerstreit der Interessen dem Vorsitzenden mitzuteilen ist. |
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