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Auszug - Rechtliche Einordnung der Vorgehensweisen/Vergaben bei Gebietsentwicklungen (ohne Vorlage)  

 
 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll

Nach einführenden Worten durch Herrn Bürgermeister Rotter stellen die Herren Nicolin und Renner die rechtlichen Probleme bei der Vergabe von Baugebietsentwicklungen vor, insbesondere hinsichtlich der jetzt anstehenden Entwicklung des Gewerbegebietes Hainchesbuckel.

Die Leistungen wurden als dem Vergaberecht unterfallend eingestuft. Somit ist eine rechtssichere Vergabe wie bisher als „Gesamtpaket“ nicht mehr möglich, weil bei der Ausschreibung derartiger Leistungen die notwendige ausreichende Bestimmtheit der Leistungen und Bedingungen schwierig ist.

Solange diese Rechtsunsicherheit im Vergaberecht besteht, sollte die Entwicklung künftiger Baugebiet in „Eigenregie“ der Stadt durch Unterstützung eines Projekt-steuerers in Form von Einzelvergaben erfolgen.

 

Nach eingehender Diskussion wir folgende Vorgehensweise festgelegt:

- Bürgermeistervorlage für STAVO (mit 2/3 Mehrheit auf TO)

- bis auf weiteres Baugebietsentwicklung in Eigenregie der Stadt mit Einschaltung eines
   Projektsteuerers