Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt:
- Zu prüfen, ob bei den Investitionsmitteln des Haushaltsplanes 2023 finanzielle Mittel zur erforderlichen Einrichtung und Ausstattung einer Küche und der dazugehörenden Infrastruktur im neuen Standort des JUZ in der ehemaligen Kita Motzenbruch zur Verfügung stehen.
- Stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, sollen diese (25.000 €) aus dem Haushaltsplan 2023 bereit gestellt werden.
- Nach dem Umzug soll ein Verpflegungsangebot an die Nutzenden gewährleistet sein. Die Mittel hierfür sind aus dem Haushalt 2023 bereit zu stellen.
Zum Haushaltsplan 2024 ist das Produkt so zu planen, dass ein Verpflegungsangebot am neuen Standort Motzenbruch so wie im SchillerHaus vorgenommen werden kann (Naturalien, Zubereitung, Personal etc.).