Bürgerinformationssystem
Frau Erste Stadträtin Schülner teilte mit, dass die Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer vom Finanzamt erfolge. Die Stadt wende lediglich den von der STAVO beschlossenen Hebesatz auf den Messbetrag an. Sollten Messbeträge falsch sein, müsse man dies beim Finanzamt reklamieren. Das Finanzamt erlasse dann ggf. einen Änderungsbescheid, der nachrichtlich auch an die Stadt gehen. Ggf. werden dann die Beträge für bis zu vier Jahre rückwirkend neu festgesetzt. Frau Schülner empfiehlt, das Betroffene ein formloses Anschreiben an das Finanzamt richten und um Information über die Bildung des Messbetrages bitten.
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