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Auszug - Mitteilungen von – bzw. Anfragen an – den Magistrat  

 
 
4. öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates
TOP: Ö 7
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll

Von Herrn Koop fragt nach dem Stand der Behindertentoilette des Friedhofes Urberach und Herr Rotter informiert über die beanstandeten Punkte.

 

  1. Hinweisschild:

Kein Mangel gemäß DIN 18040-1.

Herr Koop bemängelt, dass die Behindertentoilette nicht von der Trauerhalle sichtbar ist und ein Hinweisschild fehlt.

Feststellung vor Ort: Es ist tatsächlich sinnvoll ein Schild anzubringen.

 

  1. Pflasterfläche:

Kein Mangel gemäß DIN 18040-1.

Herr Koop weist darauf hin, dass die Pflasterfläche vom Beh.-WC um 0,5-1 Meter breiter sein konnte, da sich durch Regen eine Rinne gebildet hat, die durch Regen ausgespült wurde. Ein Rollstuhlfahrer könnte in dieser Rinne hängen bleiben bzw. bei Regen oder Nässe die Rollstuhlräder verschmutzen und bei Benutzung der Toilette den Schmutz hineintragen.

Feststellung vor Ort: Vor dem Beh.-WC hat sich tatsächlich eine Rinne gebildet. Die Pflasterfläche konnte nicht größer ausgeführt werden, da die direkt anschließende Friedhofswege mit Kies verlegt sind. Hier könnte mit Abstimmung mit Herrn Murmann eine Lösung gefunden werden.

 

  1. Euroschlüssel:

Kein Mangel gemäß DIN 18040-1.

Herr Koop hat bemängelt, dass die Behindertentoilette mit Euroschlüssel ausgestattet ist und nicht jeder einen Euroschlüssel hat.

Feststellung: Die Behindertentoilette wurde absichtlich mit einem Euroschlüssel ausgestattet, damit die Toilette nicht offensteht und „missbraucht“ wird (Bsp. Vandalismus, Aufenthalt von Jugendlichen nachts Erfahrungen vom Friedhof OR). Einem Schwerbehinderten sollte damit ein Zugang zur sauberen Toilette geschaffen werden. In der Tat bekommen folgende Schwerbehinderten einen Schlüssel:

Im Schwerbehindertenausweis muss eines der oben angeführten Merkzeichen (Bl, H, B, aG oder G mit entsprechendem GDB) eingetragen sein.“

 

4.a. Mülleimer:

Mangel gemäß DIN 18040-1.

In der Toilette fehlt ein Mülleimer verschließbar, mit einem Einwurf in Höhe von 40-105 cm.

Feststellung vor Ort: Kein Mülleimer vorhanden. Ein empfohlener lleimer wurde gekauft und bereits geliefert.

 

4.b. Papierhandtuchbehälter:

Kein Mangel gemäß DIN 18040-1.

Der Papierhandtuchbehälter ist zu weit an der Tür platziert und sollte näher zum Waschbecken angebracht werden.

Feststellung vor Ort: Der Papierhandtuchbehälter ist direkt neben dem Waschbecken platziert. Keine Handlung notwendig.

 

5.a. Notrufanlage:

Mangel gemäß DIN 18040-1.

Die Notrufanlage sollte sowohl im Sitzen als auch im Liegen auslösbar sein. Das bedeutet, dass diese in Höhe von 10-30 cm über dem Boden angebracht werden soll.

Feststellung vor Ort: Die Schnur ist verstellbar und wurde auf eine Höhe von ca. 20 cm eingestellt.

 

5.b. Notrufanlage:

Kein Mangel gemäß DIN 18040-1.

Wenn ein Notruf ausgelöst wird, muss eine optische und akustische Bestätigung signalisieren. Diese ist nicht zu ersehen.

Tatsache: Beim Auslösen des Notrufes ist außen an der Wand ein optisches Signal sichtbar. Kein Handlungsbedarf.

 

6.a. WC-Papier:

Kein Mangel gemäß DIN 18040-1.

Es fehlen beidseitig Toilettenpapierhalter.

Tatsache: Die DIN 18040-1 sieht vor, dass der Toilettenpapierhalter ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein muss. Kein Handlungsbedarf.

 

6.b. Bedienung der WC-Spülung:

Mangel gemäß DIN 18040-1 Fachplanerfehler!

Herr Koop bemängelt, dass die Spülung rechts und links an den Haltengriffen anzubringen ist, da sich nicht jeder behinderte Mensch auf dem Toilettensitz soweit drehen kann, dass er die Spülung an der Wand betätigen kann.

Feststellung vor Ort: Die Spülung ist an der Wand angebracht. Die DIN 18040-1 schreibt vor:

Die Spülung muss vom Sitzenden mit der Hand oder dem Arm bedienbar sein, ohne dass dieser die Sitzposition verändern muss. Wird eine berührungslose Spülung verwendet, muss ihr ungewolltes Auslösen ausgeschlossen sein.“

 

Hierzu folgt eine Mängelanzeige an den Fachplaner Herrn Jeska.

 

  1. Der WC-Sitz:

Mangel gemäß DIN 18040-1

Der WC-Sitz soll zwischen 46-48 cm hoch und 70 cm tief. Eine Rückenstütze (WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet) muss 55 cm hinter der Vorderkante des WC angeordnet sein. Die gemessene Höhe ist 45,5 cm und die Rückenlehne fehlt.

Feststellung vor Ort: Der WC-Sitz ist im Bereich von 46-48 cm. Herr Koop hat die Höhe der Toilette ohne WC-Garnitur betrachtet. Keine Handlung.

Die Rückenlehne fehlt tatsächlich.

Hierzu folgt eine Mängelanzeige an den Fachplaner Herrn Jeska.

 

Herr Rotter erklärt, dass Herr Koop bei künftigen Projekten die in die Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten fallen, vorab in die Planung miteinbezogen wird.

 

Frau Schülner berichtet, dass der Haushalt für 2022 zum 15. Juni genehmigt wurde und der Magistrat bis nächstes Jahr Auflagen zu erfüllen hat, unter sind die aktuellen Friedhofsgebühren neu zu bemessen und anzupassen.

 

Die Fahrt in die Partnerstadt Saalfelden verlief sehr positiv berichtet Herr Rotter und im Juli reist eine städtische Delegation in die polnische Stadt Plesna zwecks Gründung einer Städtepartnerschaft.

 

Über das Pfingstwochenende ist eine Delegation aus Hekimhan/Türkei in Rödermark.