Bürgerinformationssystem
Wortprotokoll: Der Magistrat wird beauftragt, die Einhaltung des
Gaststättengesetzes besonders in Hinblick auf die Vorschrift, dass jeder
Gastwirt mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger als das billigste
alkoholische Getränk anbieten muss, zu kontrollieren und bei den Gastwirten
entsprechende Aufklärungsarbeit zu betreiben. |
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