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Nach den Statements der Fraktionen Die Anträge zur Stadtverordnetenversammlung Nr. 17 bis 21 sollen
durch den folgenden Interfraktionellen Änderungsantrag ersetzt werden. Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der
Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes (A66 „Außenbereich
Waldacker-Nord“) vom 14.10.2003 wird aufgehoben. 2.*Folgende Bebauungspläne sollen geändert und ergänzt werden: A 1.1 „Waldacker Mitte“ A 2.1
„Waldacker Süd“ A 3.1
„Wingertstraße/Kappenwald“ Durch die Änderung und Ergänzung der
Bebauungspläne soll eine Minimierung der baulichen Ausnutzung erreicht werden,
welche das Ziel haben, den Charakter von Waldacker zu erhalten. Der Magistrat wird aufgefordert, die
hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse 3. Die
Planänderung und Ergänzung der unter Punkt 2.* genannten Bebauungspläne werden
durch Veränderungssperren gemäß §14 Baugesetzbuch gesichert. Der Magistrat wird
aufgefordert, die hierfür erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. 1. Der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.10.2003 über die Aufstellung
des Bebauungsplans Waldacker/Lerchenstraße wird aufgehoben. 2. Es wird
ein das gesamte Gebiet des Stadtteils Waldacker betreffender Bebauungsplan
aufgestellt. 3. Zur
inhaltlichen Ausgestaltung des neuen Bebauungsplans und als Maßnahme zur
Förderung der Wohnqualität wird der Magistrat beauftragt, eine
Entwicklungsplanung für den Stadtteil Waldacker unter Beachtung folgender
Kriterien vorzulegen: a) Unverbaute Flächen sind in einem den Charakter
des Wohngebiets wahrenden Umfang zu erhalten. Noch brachliegende Grundstücke
und Freiflächen werden einer neuen Bewertung unterzogen. b) Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung sind
verstärkt umzusetzen. Die Nutzung von Schleichwegen zur Umgehung der
Durchfahrtstrasse soll unterbunden werden. c) Die gesamte Planung hat den besonderen
Charakter von Waldacker als Wohngebiet im Grünen zu berücksichtigen. d) Die Belange von Kindern und von behinderten
Menschen werden in besonderer Weise beachtet. e) Die
Bewohner von Waldacker werden in alle Prüfungsstadien einbezogen. 4. Zur Sicherung der Planung für den künftigen
Planbereich wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch verfügt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, SPD, Andere
Liste/Die Grünen Ablehnung: / Enthaltung: / |
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