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Auszug - Formalitäten des Einbürgerungsverfahrens in Rödermark  

 
 
24. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 2
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.02.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll:

Frau Demirdöven teilt mit, dass Frau Plöger vom Bürgerbüro Rödermark an der heutigen Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Nach Rücksprache mit Frau Plöger teilt Frau Demirdöven mit, dass die erforderlichen Formulare bei der Stadt zu beziehen sind. Wichtiger Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens ist, ein Deutschtest, der in ganz Hessen üblich ist. Dazu zählt das Lesen eines Zeitungsartikels und die Wiedergabe des Inhalts mit eigenen Worten. Nach der Einschätzung von Frau Plöger ist in manchen Fällen die Wiedergabe des Textes nicht einwandfrei. In unsicheren Fällen wird der Einbürgerungsantrag mit den Testergebnissen an das Regierungspräsidium Darmstadt zur Entscheidung weitergeleitet. In fällen der Ablehnung des Einbürgerungsantrages besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Es besteht Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 4 an dieser Stelle anzuschließen.