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Die Vorsitzende begrüßt Talha Taşkınsoy und übergibt ihm das Wort.
Herr Taşkınsoy führt aus, dass der Bundesrat – ohne Aussprache - dem „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten“ am 7.5.2021 zugestimmt hat. Es liegt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor.
Nach Einschätzung von Herrn Taşkınsoy stellt das Gesetz die Rechtsgrundlage dar, dass Behörden Kleidungsstücke, die Ausdruck der jeweiligen Religion sind – wie z.B. Kippa, Turban oder Kopftuch – untersagen können, weil sie die Neutralität der Beamtinnen oder Beamten verletzten.
Betroffen seien in der Realität in der Hauptsache Frauen, die Kopftücher tragen oder verschleiert sind. Nach seiner Einschätzung ist aber Kleidung kein Zeichen einer Nichtneutralität, sondern Ausdruck der Religionsfreiheit.
Bisher seien 200.000 Unterschriften für eine Onlinepetition gegen das Inkrafttreten des Gesetzes gesammelt worden. Zudem hätten viele Ausländerbeiräte dem Bundespräsidenten geschrieben, um ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen.
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