Bürgerinformationssystem
Vorgeschlagen wird Frau Yeliz Başar. Gemäß § 55 (3), Satz 2 HGO wird durch Handzeichen gewählt.
Die Wahl erfolgt einstimmig und bei Enthaltung der Betroffenen.
Damit wird beschlossen, dass Frau Yeliz Başar die Geschäftsführung übernimmt. Sie nimmt die Wahl an. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||