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Zur Anfrage der FDP-Fraktion „Eingeschränkter Regelbetrieb an den Rödermärker Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020“ blieb aus Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.06.2020 die Beantwortung der Fragen 17 bis 19 offen.
Frau Schülner beantwortet diese wie folgt:
17. Was unternimmt die Stadt Rödermark in der aktuellen Situation konkret, um den Personalmangel innerhalb der Kindergarten zu verbessern? Was wird hier mit Blick auf die Zukunft dezidiert unternommen, um dauerhaft wieder mehr Kinder in den Einrichtungen aufnehmen zu können?
Die Stadt Rödermark beteiligt sich am Landesprogramm zur Verminderung des Fachkräftemangels und bildet aktiv aus. Weiterhin schalten wir dauerhaft Stellenanzeigen und führen zwei wöchentliche Bewerbungsgespräche.
18. Wie werden die Zeiten ausweislich des Ruckmeldebogens vom 26.05.2020 zum eingeschränkten Regelbetrieb für den Monat Juni mit den Gebühren verrechnet? Augenscheinlich wird hierbei ein ⅔ Platz (regulär 6 Betreuungsstunden) zeitlich mit einem Ganztagsplatz (regulär eigentlich 8 Betreuungsstunden - nun laut Ruckmeldebogen 6 Betreuungsstunden) gleichgesetzt?
Dies wurde mit Elternvertretern am 25.05.2020 gezielt unter Berücksichtigung der zur Verfügungen stehenden räumlichen und personellen Ressourcen und der Einhaltung der Hygienevorschriften festgelegt.
19. Wann werden alle Kinder voraussichtlich wieder die Möglichkeit haben in die Kita gehen zu können?
Ab 06.07.2020 wird der Regelbetrieb in den Kitas wieder aufgenommen.
Zur besseren Übersicht ist diesem Protokoll der gesamte Fragenkatalog mit den jeweiligen Antworten beigefügt.
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