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Auszug - Einsetzen eines städtischen Barrierefreiheitsbeauftragten  

 
 
25. öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates
TOP: Ö 6
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


In Rödermark gibt es keinen speziellen Barrierefreiheitsbeauftragten. Herr Kron fragt bei Bauvorhaben bei Herrn Koop an. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Bauvorhaben, sondern auch andere Lebensbereiche wie Formulare in der Stadtverwaltung, Internetseite etc.

 

Herr Koop berichtet, dass es in großen Städten einen Barrierefreiheitsbeauftragten gibt. Herr Gerl empfiehlt eine Stellenbeschreibung eines Barrierefreiheitsbeauftragten aus einer anderen Kommune zu betrachten und jemanden einzuladen, um sich Rahmenbedingungen, Aufgaben, etc. anzuschauen. Herr Kupczok ergänzt, dass eine Vergleichskommune betrachtet werden sollte.

 

Herr Koop wird sich dies betreffend informieren und ggfs. einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu einer der nächsten Sitzungen einladen.