Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der FDP-Fraktion: Resolution: "Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen"  

 
 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
FDP/0136/19 Resolution: "Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt das Anliegen des

Landesfeuerwehrverbandes Hessen, schließt sich daher dessen Resolution an und unterstützt ausdrücklich die nachstehenden Forderungen:

 

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf eine Ent-

schädigungszahlung für Lebenspartner/-innen von bei Einsätzen zu Tode gekommenen unverheirateten Feuerwehrleuten in angemessener Höhe zu schaffen.

 

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Anpassung in Form der Indexierung von Zahlungen für Schwerstverletzte und für Lebenspartner/-innen von im Einsatz tödlich verunglückten freiwilligen Feuerwehrleuten zu schaffen. Auch auf diese Leistung soll ein Rechtsanspruch bestehen.

 

3. Die Landesregierung wird aufgefordert, alle in der Mehrleistungssatzung der Unfallkasse beschriebenen Leistungen direkt zu übernehmen und dies verwaltungs-

technisch sofort umzusetzen, sofern sie die Mehrleistungssatzung der Unfallkasse weiterhin nicht genehmigt.

 

4. Die Landesregierung wird aufgefordert, zu erklären, aus welchen Gründen „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“r die Begründung der Ablehnung der Mehr-

leistungssatzung der Unfallkasse herangezogen wurden.

 


Herr Kruger informiert das Gremium, dass seitens des Kreisbrandinspektors mitgeteilt wurde, dass per Erlass des zuständigen Ministeriums das im Antrag formulierte Ziel erreicht wurde.

 

Der Antrag wird daher möglicherweise zurückgezogen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.