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Der Tagesordnungspunkt soll unter TO A behandelt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 121 Abs. 7 HGO fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 HGO entspricht. Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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