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Auszug - Vorstellung Pflegestützpunkt durch Frau Breitenbach  

 
 
15. öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Frau Anja Breidenbach stellt die Aufgaben und Beratungszeiten des Pflegestützpunktes vor.

 

Der Pflegestützpunkt hat seine Arbeit am 04.09.2017 aufgenommen. Ab 01.01.2018 ist der Pflegestützpunkt mit folgenden Personen besetzt:

 

r den Kreis:

Frau Anja Breidenbach (75 % Stelle)
06074 8180-5322

 

r die Pflegekassen (Landwirtschaftliche Pflegekasse)
Herr Andreas Diehl (75 % Stelle)

06074 8180-5321

Email: pflegestützpunkt@kreis-offenbach.de

 

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag 10:00 12:00

und Mittwoch von 14:00 -16:00

 

Es ist zusätzlich ein Anrufbeantworter vorhanden. Dort können entsprechende Rückrufbitten hinterlassen werden.

 

Der Pflegestützpunkt ist der Leitstelle Älterwerden zugeordnet und arbeitet sehr stark vernetzt mit den örtlichen Seniorenberatungsstellen zusammen. Auch Hausbesuche sind möglich. Dies gilt insbesondere für Kommunen die nur eingeschränkte Beratungsangebote im Seniorenbereich vorhalten.

 

Der Pflegestützpunkt bietet Unterstützung und Beratung für

 

  • Pflegebedürftige Menschen, insbesondere auch jüngere Pflegebedürftige
  • Pflegende Angehörige
  • Menschen mit Behinderung sowie
  • Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind.

 

Zu den Leistungen gehören:

  • Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten. z. B. persönliche Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK. Unterstützung bei Widersprüchen. Beratung zur Wohnraumanpassung.
     
  • Koordination aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommender Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
     
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

    Der Pflegestützpunkt wertet auch die statistischen Daten zu den Anfragen aus, um Versorgungslücken zu erkennen. Derzeit ist die Vermittlung von Entlastungspflege schwierig, als auch die Vermittlung von Unterstützungsangeboten, die durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden.
  • Die rechtliche Grundlage der Pflegestützpunkte ergibt sich  aus § 7c SGB XI

     

Bei der Begutachtung sind die Pflegegrade 1 und 2 häufig einzuschätzen. Die Fähigkeiten bzw. Beeinträchtigungen ssen hier klar kommuniziert werden. Häufig sind die zu begutachtenden Personen mit der Situation überfordert und nnen ihre tatsächlichen Defizite nicht klar benennen. Der Pflegestützung bietet in diesem Bereich seine Unterstützung an und nimmt gerne nach Absprache an Begutachtungsterminen teil.

 

In manchen Landkreisen gibt es mehrere Pflegestützpunkte. Dies trifft insbesondere auf Landkreise zu, die durch ihre Größe sonst nur unzureichend versorgt wären. (Main-Taunus-Kreis, Frankfurt am Main und Darmstadt-Dieburg).