Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Kern berichtet nach Rücksprache mit der Verwaltung: Die Abholung von Sperrabfall (max. 3 m³) erfolgt auf Grundlage der kommunalen Abfallsatzung. Der genaue Ablauf der Sammlung sowie die zum Sperrabfall zählenden Gegenstände, werden im kommunalen Abfallratgeber (Seite 14 bis 16), der jedem Haushalt zur Verfügung gestellt wird, detailliert beschrieben. Darüber hinaus sind die Informationen auch online abrufbar. Die Probleme in der Schillerstraße ergeben sich, da vereinzelte Bürger/-innen sich nicht an die satzungsrechtlichen Vorgaben halten.
Bürgermeister Kern wird die Mitarbeiter der Verwaltung (Frau Firat für das SchillerHaus und Herrn Kroneisen für den Bereich Abfall) bitten, sich hinsichtlich möglicher Vorsorgemaßnahmen abzustimmen.
Die Anregung des Online-Rechners wird aufgenommen. |
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