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Auszug - Trauungsstätten in Rödermark - Stand (Beschlussfähigkeit gegeben gemäß § 6 (2) Geschäftsordnung Ausländerbeirat)   

 
 
13. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


rgermeister Kern teilt mit, dass sich der Magistrat in seiner Sitzung am 29. Mai mit dem Vorschlag des Ausländerbeirats befasst habe. Der Magistrat habe auf der Grundlage der Stellungnahme der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich der Ausländerbeirat in seiner nächsten Sitzungen die dort vorgetragenen Argumente diskutieren ge.

 

Herr Bihn und Frau Leiherer sprechen sich aus folgenden Gründen gegen die Ausweitung der Trauungsorte aus:

-nftig sind 50 60 ähnlich große Trauungen wahrscheinlich, die hohen Aufwand

erzeugen und mit dem vorhandenen Stab an Mitarbeiterinnen und Hausmeistern nicht bewältigt werden können. Folge ist Überschreitung des Budgets und Verstoß gegen Schutzschirmauflagen

- derzeit hohe Flexibilität bei Terminvereinbarungen

- individuelle und attraktive Trauungen mit einer Stunde pro Trauung (Heusenstamm 20 min.), fast 50 % samstags Erfolge sollen nicht aufs Spiel gesetzt werden

- Kosten für große Trauungen können nicht über höhere Gebühren finanziert werden (Hess. Verwaltungskostenordnung lässt keine Bandbreite zu)

- Würde des hoheitlichen Aktes im Rothahasaal aus verschiedenen Gründen nicht gewährleistet (u.a. dringende Sanierungsbedürftigkeit, Lärm durch andere Nutzungen…) r Kelterscheune wäre die Herstellung der Würde noch zu klären

 

Herr Cavus bedankt sich für die Ausführungen, stellt dem aber entgegen, dass

- Brautpaare auch mit größerer Zahl an Gästen es bevorzugen, am Heimatort zu heiraten

- Brautpaare bereit sind, höhere Kosten zu übernehmen

- Brautpaare und ihre Familien bereit sind, den Auf- und Abbau sowie Reinigungsarbeiten zu übernehmen und kein Hausmeister notwendig ist

- insbesondere die Kelterscheune eine Trauung in würdiger Form zulässt

- Brautpaare, die eine größere Zahl an Gästen haben, ansonsten andere Standesämter und Trauungsorte aufsuchen

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass die vorgetragenen Argumente bewertet werden sollen. Eine abschließende Einschätzung soll dem Magistrat übermittelt werden.